Warum der mutmaßliche CSD-Täter Abdul B. auf freiem Fuß war
Autor: Andreas Rabenstein und Jacqueline Melcher, dpa
, Montag, 27. Juli 2026
Abdul B. wurde bereits im Mai zu einer Jugendstrafe verurteilt. Trotzdem war er auf freiem Fuß und konnte am Samstag mutmaßlich mit einem Auto beim CSD in Berlin in eine Menschenmenge fahren. Warum?
Wie konnte das passieren? Die Frage steht nach Anschlägen auf deutschem Boden oft im Fokus der politischen Debatte - so auch nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin am Wochenende. Eine Frau kam ums Leben, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Dabei war der mutmaßliche Täter polizeibekannt und bereits verurteilt worden. Am zweiten Tag nach den brutalen Ereignissen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung.
Worum ging es bei den früheren Verurteilungen?
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin war Abdul B. schon zwei Mal vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt worden. Im Februar 2022 sprach ihn das Jugendschöffengericht wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung schuldig, weil er 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen Menschen geschlagen und ein Jahr später am Innsbrucker Platz jemandem Kopfhörer geraubt hatte. Das Gericht wies ihn an, an einem «themenzentrierten Kurzzeitkurs» teilzunehmen.
Im Mai 2026 wurde Abdul B. dann von demselben Jugendgericht zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem ordnete es regelmäßige Beratungsgespräche an. Grund waren diesmal seine Versuche, sich 2025 in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Außerdem ging es um Propaganda für den IS im Jahr 2024.
Was führte zur Freilassung des späteren mutmaßlichen Täters?
Das Gericht beschloss eine sogenannte Vorbewährung - eine Möglichkeit, die das deutsche Jugendstrafrecht bietet. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte so erst sechs Monate später entschieden werden, und nur erfolgen, wenn Abdul B. seinen Auflagen nachkomme, regelmäßig Beratungsgespräche besuche und sich straffrei verhalte.
Der Haftbefehl gegen Abdul B. wurde aber mit dem Urteil nach sechs Monaten in deutscher Untersuchungshaft aufgehoben - er kam frei. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Jugendstrafe mit einer längeren Haftzeit erreichen und den Mann in der Untersuchungshaft behalten. Sie ging deswegen in Berufung. Daher war das Urteil des Amtsgerichts bisher nicht rechtskräftig.
Warum wurde der Haftbefehl aufgehoben?
Abdul B. wurde 2025 schon im Libanon gefasst und war dort im Gefängnis. Nach seiner Rückkehr nach Berlin saß er sechs Monate in Untersuchungshaft. Das berücksichtigte das Amtsgericht im Urteil. Zudem habe er seine Taten überwiegend gestanden und sich glaubhaft vom IS distanziert. Die U-Haft diene vorrangig der Sicherung eines Strafverfahrens und sei keine Strafe.
Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte verwies darauf, dass eine sechsmonatige Untersuchungshaft bei einem deutschen Heranwachsenden schon vergleichsweise lang sei. Angesichts der Länge der vorgesehenen Haftstrafe und der bereits abgesessenen Untersuchungshaft sei eine Aufhebung des Haftbefehls «nicht ungewöhnlich» - zumal eine Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht als Haftgrund verneint worden sei.