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Warnung vor fieser DHL-Masche: Aufpassen bei der Paket-Nachnahme


Autor: Alexander Milesevic

Deutschland, Freitag, 19. Januar 2024

Mit einem fiesen Trick werden Opfer von Betrügern bei der Annahme von Paketen immer wieder abgezockt. Die Polizei und die Verbraucherzentrale warnen, denn ihr Geld sehen die Betroffenen fast nie wieder.


Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor einer Abzocke bei der Annahme von Paketen, der bereits mehrere ahnungslose Empfänger zum Opfer gefallen sind. Neu ist die Masche aber nicht: Bereits 2021 warnte die Polizei vor der Methode, da sich im niedersächsischen Celle die Betrugsversuche häuften. Auch anderen Bundesländern kam es zu ähnlichen Vorfällen.

Wie die Polizei an Silvester (31. Dezember 2023) mitteile, fiel Ende des vergangenen Jahres ein 29-Jähriger in Thüringen auf die Masche herein. Der Mann habe über ein Portal ein Handy für 510 Euro gekauft. Statt des Mobiltelefons sei jedoch nur ein Päckchen Kaffee in dem Paket gewesen, da sich die Betrüger die Zahlungsart Nachnahme zunutze machen, die bei DHL möglich ist. 

So funktioniert die Nachnahme-Masche - Paket-Empfänger zahlen meist ahnungslos

"Dabei wird angegeben, welchen Betrag der Zusteller bei der Auslieferung einziehen soll. Empfängerinnen und Empfänger bezahlen den Geldbetrag direkt beim Zusteller und erhalten dann die Sendung", erklärt der Verein. "Trifft der Zusteller niemanden an, wird je nach Postdienstleister die Sendung entweder in einer Filiale zur Abholung hinterlegt oder eine erneute Zustellung versucht." Aber muss ich eigentlich Pakete für meinen Nachbarn annehmen?

Immer wieder würden dubiose Anbieter Sendungen per Nachnahme an beliebige Personen schicken, in der Hoffnung, dass diese den Nachnahmebetrag bezahlen. Häufig würden Empfängerinnen und Empfänger glauben, dass alles seine Richtigkeit habe und beispielsweise die Partnerin oder der Partner die Bestellung aufgegeben habe, heißt es weiter. Deshalb würde der Plan häufig aufgehen. Auch wer das Paket mit einem Benachrichtigungsschein bei der Post abholt, muss am Schalter erst den erforderlichen Betrag bezahlen. 

Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb vor der Zahlung zu kontrollieren, ob eine entsprechende Bestellung vorliegt. Denn eine Rückerstattung des Betrags ist meist schwierig. Wie Stiftung Warentest schreibt, stellt die Post das Paket nur zu "und muss dem Empfänger nicht erlauben, vor dem Bezahlen hinein­zusehen. Schon gar nicht erstattet sie das Geld. Opfer müssen sich an den Absender wenden". Diese sind jedoch meistens nicht mehr auffindbar.