«Um die Mieten zu senken oder zumindest zu entdynamisieren, müsste die Entschädigungssumme sehr niedrig ausfallen», heißt es in einem Bericht des Berliner Landesrechnungshofes von 2024. «Aber je weiter sich die Entschädigung vom Verkehrswert entfernt, desto größer wird das rechtliche Risiko.»
Was spricht dagegen?
Wenn die Wohnungsbestände hingegen zum Marktpreis erworben würden, drohten gar Mieterhöhungen, sagt Konstantin Kholodilin, Wohnungsmarktforscher beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Schließlich müsste die Anstalt öffentlichen Rechts die hohen Milliardenkredite irgendwie finanzieren.
Hinzu komme ein weiteres Risiko, betont Kholodilin: «Die Stadt selbst vergibt zwar keine Kredite an die Anstalt öffentlichen Rechts, aber sie bürgt dafür. Sollte es bei der Rückzahlung zu Problemen kommen, müssten die Steuerzahler einspringen.»
Ist eine Vergesellschaftung rechtlich überhaupt möglich?
Befürworter der Vergesellschaftung berufen sich auf Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes, die sich auf Enteignungen und Vergesellschaftungen beziehen. «Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden», heißt es etwa in Artikel 15.
Nachdem im September 2021 bei einem Volksentscheid in Berlin eine Mehrheit für eine Vergesellschaftung gestimmt hatte, setzte der Senat eine Expertenkommission ein, die vor allem die Verfassungskonformität eines solchen Vorhabens prüfen sollte. Diese kam zu dem Schluss, dass ein Vergesellschaftungsgesetz im Einklang mit den im Grundgesetz genannten Voraussetzungen stehe.
Ein Knackpunkt dürfte aber vor allem die Höhe der Entschädigung sein, die die Wohnungskonzerne erhalten müssen. Linke-Spitzenkandidatin Eralp geht davon aus, dass diese deutlich unter dem Marktwert der Immobilien liegen könne. Doch der Landesrechnungshof sieht das in seinem eigenen Gutachten kritisch. Schließlich bedeute eine Entschädigung unter dem Verkehrswert, dass die Unternehmen auf Milliarden ihrer Vermögenswerte verzichten müssten. Eine solche Diskrepanz würde von der bisherigen Rechtsprechung «eklatant abweichen». Am Ende werden also die Gerichte entscheiden müssen.
Welche Alternativen gibt es zur Vergesellschaftung?
Insbesondere die Angebotsmieten auf den Portalen sind in den vergangenen Jahren stark in Berlin gestiegen. Eine Antwort darauf hat die Landesregierung bisher nicht gefunden. Ein im Jahr 2021 eingeführter Mietendeckel, der die Entwicklung der Mietpreise stoppen sollte, wurde vom Verfassungsgericht gekippt.
Mit der Vergesellschaftung steht nun eine weitere rechtlich unsichere Maßnahme im Raum. Dabei gebe es laut DIW-Forscher Kholodilin einfachere Möglichkeiten. «Das Land könnte mit den gleichen Mitteln etwa den eigenen Wohnungsbau ankurbeln und die Wohnungsgenossenschaften unterstützen», sagt er. Auf diese Weise würde nicht nur neuer Wohnraum geschaffen, sondern es erhöhe sich auch der Anteil der landeseigenen Wohnungen.
Gibt es Hoffnung auf Besserung am Berliner Wohnungsmarkt?
Zudem könne es sein, dass sich die Lage in Berlin in einigen Jahren entspanne. Die Migrationspolitik der Bundesregierung könnte etwa dafür sorgen, dass weniger Menschen aus dem Ausland nach Deutschland kämen und auch der demografische Wandel trage dazu dabei, dass der Druck in den Städten weniger werden könnte.
«Ich glaube nicht, dass die Vergesellschaftung irgendeine Lösung des Problems bringt, sondern dass wir Rahmenbedingungen schaffen müssen, in denen man wieder mehr Neubau realisieren kann», kritisierte Vonovia-Chef Luka Mucic nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin mit. Das Dax-Unternehmen besitzt allein in Berlin zusammen mit der Tochtergesellschaft Deutsche Wohnen gut 130.000 Wohnungen. «Wir haben in Berlin aktuell circa 1.000 neue Wohneinheiten im Bau, 6.000 haben wir seit 2013 gebaut. Das ist natürlich ein Tropfen auf den heißen Stein, aber es ist trotzdem ein Beitrag, den wir an der Stelle leisten.»