Vermieter-Paar quält Frau mit Down-Syndrom zu Tode - Urteil gefallen
Autor: Agentur dpa
Gießen, Freitag, 13. März 2026
Ein Vermieter-Ehepaar aus Hessen hatte seine Mieterin wiederholt gequält, misshandelt und mit Medikamenten sediert - schließlich starb die Frau. Nun wurden die beiden unter anderem wegen Mordes verurteilt.
Ein kaum vorstellbares Martyrium: Im Prozess um die qualvolle Misshandlung und den Mord an einer 55-Jährigen mit Down-Syndrom sind die beiden Vermieter der Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Gießen in Hessen befand die 46-Jährige und den 59 Jahre alten Mann des gemeinschaftlichen Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine vorzeitige Haftentlassung als ausgeschlossen.
Vermieter misshandeln Frau mit Down-Syndrom schwer - Tod durch 77 Tabletten
Das Gericht sprach von einer "menschenverachtenden Gesinnung" bei dem Paar - mit Bezug auf die Qualen der 55-Jährigen und die insgesamt verheerenden Zustände in dem Anwesen in Lauterbach (Hessen). Immer wieder hatten sie den Angaben zufolge die Frau eingesperrt, misshandelt, erniedrigt und sediert. Sie ist wiederholt verprügelt und zu Boden gestoßen worden, hat blaue Flecken und Verletzungen durch Bisse davongetragen, weil die Angeklagten einen Hund auf sie hetzten, wie die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze sagte.
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Am 20. Januar 2024 soll das Vermieter-Paar der Frau mindestens 77 Tabletten verschiedener Psychopharmaka gegeben haben, wodurch sie das Bewusstsein verloren hatte. Auch als sie die 55-Jährige auf dem Boden liegend vorfanden, hatten die Angeklagten keinen Arzt verständigt. Es sei Mord gewesen, "also die Tötung in Verdeckungsabsicht durch Unterlassen", sagte die Richterin.
Alle vier Verteidiger der beiden Angeklagten kündigten nach der Urteilsverkündung Revision an.