Verfassungswidrig: Bayerisches Gesetz verstößt teilweise gegen Grundrechte
Autor: Redaktion
Karlsruhe (Baden), Freitag, 29. April 2022
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete am Dienstag (26.04.2022) etliche Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war.
Urteil aus Karlsruhe: Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete am Dienstag (26.04.2022) etliche Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war.
Urteil aus Karlsruhe: Gesetz der CSU verstößt teilweise gegen Grundrechte
Die Verfassungsbeschwerde bezog sich auf einen ganzen Strauß an Regelungen, unter anderem zur Online-Durchsuchung, zum Einsatz sogenannter V-Leute, zur Überwachung von Wohnungen und zu längeren Observationen.
Richterin Gabriele Britz, die im Ersten Senat für das Verfahren als Berichterstatterin zuständig ist, hatte in der Verhandlung im Dezember gesagt, bisher seien nachrichtendienstliche Befugnisse noch nie in einer solchen Breite angegriffen worden.
mit dpa