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Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistisch ein - Söder äußert sich


Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa

Berlin, Freitag, 02. Mai 2025

Seit ihrer Gründung vor zwölf Jahren ist die AfD immer weiter nach rechts gerückt - zumindest nach der Einschätzung des Verfassungsschutzes. Inzwischen sei klar: Die Partei ist extremistisch. Nun hat sich auch Bayerns Ministerpräsident Söder dazu geäußert.
Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistisch ein - Söder äußert sich


Update vom 02.05.2025, 17.40 Uhr: AfD gesichert rechtsextremistisch - Söder wählt harte Worte

Harte Worte aus München: CSU-Parteichef Markus Söder will nach der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch am Kurs im Kampf gegen die Rechtspopulisten festhalten.

"Das Ergebnis des Verfassungsschutzes ist ein finaler Weckruf. Die AfD ist insgesamt rechtsextremistisch", sagte Söder. "Damit ist klar: Für Feinde der Demokratie kann es null Toleranz geben. Die Brandmauer steht weiterhin", fügte er hinzu. Die CSU habe einen klaren Kurs: "Keine Dämonisierung aber eben auch keine Relativierung." Seine Partei wolle die AfD weiter inhaltlich stellen und durch gutes Regieren entlarven.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte zuvor die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die gesamte AfD gilt damit als verfassungsfeindlich. Diese Bewertung hatte zuvor nur für die Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegolten.

Ursprungsmeldung: Gesamte AfD als rechtsextremistisch eingestuft - das sind die Gründe für die Entscheidung

Die AfD ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Wie der Inlandsgeheimdienst mitteilte, habe sich der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. "Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes", heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes.

Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistisch ein - Äußerungen und Standpunkte der Partei maßgeblich 

Äußerungen und Standpunkte der Partei und führender AfD-Repräsentanten verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei maßgeblich für die nun getroffene Einschätzung.

Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Nachdem Medien im Februar 2021 über eine mutmaßliche Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet hatten, musste der Verfassungsschutz auf Geheiß des Kölner Verwaltungsgerichts noch etwa ein Jahr warten, bis er diese Einschätzung öffentlich machen und die Partei entsprechend beobachten konnte. Im Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Der Rechtsstreit ist noch nicht abgeschlossen.

Einsatz von V-Leuten möglich

Auch bei einer Beobachtung als Verdachtsfall ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Methoden bereits gestattet. Zu diesen zählt etwa der Einsatz von sogenannten V-Leuten – das sind Personen mit Zugang zu internen Informationen. Auch Observationen oder Bild- und Tonaufnahmen sind zulässig. Bei Auswahl und Einsatz der Methoden muss jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Methoden. Mit einem Parteiverbot hat die Überwachung durch das BfV zwar vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich jedoch durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.

Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.

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