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Verdächtiger im Fall "Maddie" kommt frei: Er soll eine Fußfessel tragen
Autor: Nadine Wüste, Stefan Lutter, Alexander Milesevic, Agentur dpa
Praia da Luz, Donnerstag, 21. August 2025
Der Deutsche Christian B. wird in wenigen Wochen eine Haftstrafe abgesessen haben, zu der ihn das Landgericht Braunschweig im Jahr 2019 wegen der sexuellen Nötigung einer 72-jährigen Amerikanerin in Portugal verurteilt hatte.
Update vom 21.08.2025, 17.15 Uhr: Maddie-Verdächtiger soll Fußfessel bekommen
Der ebenfalls im Fall Maddie verdächtigte Christian B. soll gemäß den Vorstellungen der Ermittler nach seiner Entlassung aus der Haft eine elektronische Fußfessel tragen. "Außerdem soll er einen festen Wohnsitz wählen und das Land nicht ohne Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle verlassen dürfen", teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage der dpa mit. Zuvor hatte der Spiegel über den Antrag berichtet.
Der Deutsche Christian B. wird in wenigen Wochen eine Freiheitsstrafe verbüßt haben, zu der ihn das Landgericht Braunschweig im Jahr 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal verurteilt hatte. Im Mittelpunkt steht der 48-Jährige seit 2020, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht gestellt und dies öffentlich gemacht haben.
Zu dem "Maddie"-Komplex gibt es jedoch keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung. Eine Entscheidung zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht von der zuständigen Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Hildesheim steht noch aus, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Übersetzt bedeutet das, dass noch unklar ist, an welche Regeln sich Christian B. nach der Entlassung aus der Haft halten muss.
Update vom 24.07.2025, 12.40 Uhr: Verdächtiger im Fall Maddie wird freigelassen
Der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft im September aus der Haft entlassen werden. An dem Tag endet seine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal. Eine daran anschließende Ersatzfreiheitsstrafe für eine Körperverletzung muss der 48-Jährige nicht antreten, weil eine offene Geldstrafe von rund 1.450 Euro beglichen worden ist, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Wer die Summe überwies, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Nach Angaben des "Spiegel" stammt das Geld von einer früheren Mitarbeiterin des Bundeskriminalamtes. Das Nachrichtenmagazin hatte zuvor berichtet. Zuletzt war die Zahlung überprüft worden, weil im Raum stand, dass es sich um ein Missverständnis handelte. Nun ist aber laut Staatsanwaltschaft alles klar und die Geldstrafe gilt als beglichen.
Wäre das Geld nicht gezahlt worden, hätte der vorbestrafte Sexualstraftäter voraussichtlich erst am 6. Januar die Haftanstalt verlassen. So muss er jetzt lediglich noch die restlichen Wochen bis zum 17. September wegen der Vergewaltigung der Amerikanerin hinter Gittern verbringen. Für die Tat war er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden.
Bisher keine Anklage im Fall "Maddie"
Der deutsche Christian B. steht seit einigen Jahren im Fokus, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht gestellt und dies öffentlich gemacht haben.
Zu dem "Maddie"-Komplex gibt es aber keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung. Mit Blick auf die bevorstehende Haftentlassung wurde zuletzt spekuliert, der Verdächtige könne sich ins Ausland absetzen. Dann wäre er im Falle einer Anklage für die deutschen Ermittler womöglich nicht mehr greifbar.
Im Oktober 2024 wurde er nach einem Prozess vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. In diesem Prozess spielte die frühere BKA-Mitarbeiterin eine Nebenrolle, weil sie sich bei dem Verteidiger Friedrich Fülscher gemeldet hatte. Zu einer Aussage in dem Strafverfahren kam es aber nicht.
Update vom 04.06.2025, 7.20 Uhr: Neue Suchaktion im Fall Maddie geht weiter - Ermittler halten sich bedeckt
Die neue Suchaktion im Fall der seit mehr als 18 Jahren verschwunden Madeleine McCann im Süden Portugals soll noch zwei weitere Tage andauern. Die Maßnahme werde voraussichtlich am Donnerstag (5. Juni 2025) enden, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mit. Zu den Hintergründen der Suche, die die portugiesischen Strafverfolgungsbehörden mit Unterstützung von Beamten des deutschen Bundeskriminalamtes umsetzen, könnten aber weiterhin keine Angaben gemacht werden.
Die erneute Aktion findet nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen im Fall Maddie statt. Das britische Mädchen war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag im Algarve-Badeort Praia da Luz spurlos aus einer Ferienanlage verschwunden. Deutsche Ermittler vermuten, dass Maddie entführt und ermordet wurde. Sie verdächtigen den 48 Jahre alte deutschen Christian B., der aktuell wegen eines anderen Falls in einem deutschen Gefängnis sitzt.
Zuständig ist die Strafverfolgungsbehörde aus Niedersachsen, weil der Verdächtige seinen letzten Wohnsitz in Deutschland in Braunschweig hatte. Der vorbestrafte Sexualstraftäter verbüßt derzeit eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer damals 72-jährigen Amerikanerin in Praia da Luz ab – dem Ort, in dem Madeleine verschwand. Es gibt keine Anklage gegen ihn im Fall Maddie; es gilt die Unschuldsvermutung.
Update vom 03.06.2025, 8.29 Uhr: Fall Madeleine McCann - neue Suchaktion in Portugal
Rund 18 Jahre nach dem Verschwinden suchen Polizisten im Süden Portugals nach der damals dreijährigen Madeleine McCann. An der Aktion auf Ersuchen der deutschen Justiz seien rund 30 Beamte beteiligt, bestätigte die Polizei auf Anfrage. Weitere Einzelheiten würden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht genannt, erklärte die Sprecherin.
Die Aktion, an der auch deutsche Beamte beteiligt sind, begann am Montag (2. Juni 2025) zunächst mit der Ankunft der Deutschen und der Inspektion des Suchgebiets, wie die portugiesische Zeitung Correio da Manha berichtete. Die Suche im Bezirk Lagos im Süden des Landes, die mit Ermittlungen gegen den deutschen Verdächtigen Christian B. in Verbindung stünden, werde bis Freitag fortgeführt. Anlass seien neu aufgetauchte Videos und Bilder, die den Verdächtigen mit dem Verschwinden des Mädchens in Verbindung brächten, berichtete die Zeitung ohne weitere Details zu nennen.
Die Suche nach möglichen sterblichen Überresten des kleinen Mädchens konzentriert sich auf Praia da Luz, wo Maddie am 3. Mai 2007 verschwunden war, sowie auf Lagos und das Gebiet von Atalaia oberhalb von Rocha Negra. Die Ermittler vermuten, dass Maddie entführt und getötet wurde. Eine Leiche wurde jedoch nie entdeckt.
Bodenradar soll bei Suche helfen
Nach Informationen der Zeitung planen die deutschen Beamten auch den Einsatz eines Bodenradars, mit dem Strukturen im Erdreich sichtbar gemacht werden. Christian B. besuchte das Gebiet zur Zeit des Verschwindens des kleinen Mädchens aus einer Ferienanlage. Auch ein Haus, in dem er damals lebte, solle durchsucht werden, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte am Montag mitgeteilt, im Rahmen der Ermittlungen im Fall Maddie fänden "gegenwärtig strafprozessuale Maßnahmen in Portugal" statt. Nähere Informationen zu den Hintergründen würden derzeit nicht veröffentlicht.
Nach einem Bericht des Fernsehsenders RTL besuchte ein Journalist den 48-Jährigen kürzlich im Gefängnis im niedersächsischen Sehnde. Im Gespräch habe Christian B. sehr gut vorbereitet gewirkt: "Er wusste genau, was er sagen wollte und vor allem, was nicht", sagt der Journalist in dem Beitrag. Zum Fall McCann habe sich der Verdächtige nach Absprache mit seinen Verteidigern nicht äußern wollen.
Update vom 03.06.2025, 8.29 Uhr: Neue Spur im Fall Maddie McCann? Haus von fränkischem Verdächtigen wieder durchsucht
Gut 18 Jahre nach dem Verschwinden der damals dreijährigen Madeleine McCann im Süden Portugals hat am mutmaßlichen Tatort eine neue Suchaktion gestartet. Die Suche habe am Montag (2. Juni 2025) begonnen und sei von den deutschen Behörden beantragt worden, teilte die portugiesische Kriminalpolizei mit. Die Aktion im Bezirk Lagos im Süden des Landes werde bis Freitag andauern.
Zuvor hatten unter anderem die portugiesischen TV-Sender CNN Portugal und SIC Noticias unter Berufung auf Ermittlerkreise über die neue Suche berichtet. Dabei war von einem Beginn der Aktion erst am Dienstag die Rede gewesen. Die "Policia Judiciaria" korrigierte nun diese Informationen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilte auf Anfrage mit, im Rahmen der Ermittlungen im Fall Maddie fänden "gegenwärtig strafprozessuale Maßnahmen in Portugal" statt. "Die Maßnahmen werden im Wege der Rechtshilfe durch die portugiesischen Strafverfolgungsbehörden mit Unterstützung durch Beamte des Bundeskriminalamtes umgesetzt." Nähere Informationen zu den Hintergründen würden derzeit nicht herausgegeben.
BKA beantragt Durchsuchung in Portugal - auch Haus von Christian B- im Fokus
Die Sun zitierte einen Sprecher der Metropolitan Police (MPS) in Großbritannien: Sie wüssten von den Durchsuchungen des BKA (Bundespolizei) in Portugal im Rahmen der Ermittlungen zum Verschwinden von Madeleine McCann. Die MPS sei jedoch "bei der Suche nicht anwesend, wir werden unsere internationalen Kollegen bei Bedarf unterstützen".
Bei der neuen Suche soll laut CNN Portugal auch ein Haus durchsucht werden, in dem der deutsche Verdächtige, der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter Christian B., Anfang der 2000er Jahre in Portugal gelebt haben soll. Im kleinen und beschaulichen Algarve-Badeort Praia da Luz in Lagos war Madeleine am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag spurlos aus einer Ferienanlage verschwunden. Die Ermittler vermuten, dass sie entführt und ermordet wurde. Eine Leiche wurde jedoch nie gefunden. Die letzte bekannte größere Suchaktion in diesem Fall fand vor rund zwei Jahren, Ende Mai 2023, statt. Sie endete - wie frühere Suchaktionen - ergebnislos.
Der 48 Jahre alte Christian B. sitzt derzeit in Deutschland eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer damals 72-jährigen Amerikanerin in Praia da Luz ab – dem Ort, in dem Madeleine verschwand. Bislang gibt es jedoch keine Anklage gegen ihn im Fall Madeleine McCann und es gilt die Unschuldsvermutung. Nach derzeitigem Stand ist Christian B. spätestens Anfang 2026 ein freier Mann. In einem Prozess um drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch wurde er im Oktober freigesprochen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Update vom 18.04.2025: Neue Möglichkeiten im Fall Maddie McCann - Nehmen die Ermittlungen jetzt wieder Fahrt auf?
Im Fall des im Jahr 2007 spurlos verschwundenen Mädchens Madeleine McCann sind einem Bericht zufolge in Großbritannien zusätzliche finanzielle Mittel für die Ermittlungen genehmigt worden. Wie die
Nachrichtenagentur PA unter Berufung auf Kreise im Innenministerium in London berichtete, soll die als "Operation Grange" bekannte dreiköpfige Kommission in diesem und im nächsten Jahr zusätzlich 108.000 Pfund (etwa 126.000 Euro) erhalten
Das britische Mädchen war im Alter von drei Jahren während eines Familienurlaubs in Portugal spurlos verschwunden. Der Fall hatte weltweit für großes Medienecho gesorgt. Insgesamt wurden laut PA seit 2011 für Nachforschungen in dem Fall mehr als 13,2 Millionen Pfund (heute etwa 15,4 Millionen Euro) aufgewendet. "Wir unterstützen Madeleines Familie weiterhin dabei, zu verstehen, was am Abend des 3. Mai 2007 in Praia da Luz geschehen ist", wurde Chefermittler Mark Cranwell bei PA zitiert.
Nachdem es jahrelang keine heiße Spur gegeben hatte, richtete sich der Verdacht auf einen Deutschen. Der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter Christian B. steht laut der Staatsanwaltschaft in Braunschweig im Verdacht, das Mädchen ermordet zu haben.
Er sitzt derzeit in Deutschland eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin in Praia da Luz ab - dem Ort, in dem Madeleine verschwand. Bislang gibt es jedoch keine Anklage gegen ihn im Fall Madeleine McCann und es gilt die Unschuldsvermutung. Auch mehr als 15 Jahre nach dem Verschwinden ihrer Tochter hoffen Maddies Eltern noch immer auf Antworten zu den Geschehnissen.
Update vom 26.03.2025: Maddie-Verdächtiger Christian B. will früher aus der Haft
Der im Fall Maddie des Mordes verdächtige Christian B. will früher aus dem Gefängnis kommen. Der 48-Jährige habe einen Antrag auf vorzeitige Freilassung eingereicht, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Zuständig für die Überprüfung "bezüglich einer möglichen Reststrafenaussetzung" ist das Landgericht Hildesheim, wie ein Sprecher des Gerichts dort bestätigte.
Solche Verfahren seien jedoch nicht öffentlich, es werde keine Informationen zu Terminen bereitgestellt, sagte der Gerichtssprecher. Mit einer baldigen Entscheidung sei nicht zu rechnen. Ein Anwalt bestätigte den Antrag des 48-Jährigen, der momentan wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal inhaftiert ist. Über den Wunsch nach einer vorzeitigen Entlassung hatte zuvor die Sun berichtet.
Christian B. steht seit einigen Jahren im internationalen Rampenlicht, da der Deutsche im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Auch mehr als 15 Jahre nach dem Verschwinden ihrer Tochter hoffen Maddies Eltern noch immer auf Antworten zu den Geschehnissen. Zum Maddie-Komplex gibt es jedoch keine Anklage und es gilt die Unschuldsvermutung.
Update vom 08.10.2024: Urteil gefallen - Christian B. freigesprochen
Der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. ist vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Dies wurde am Dienstag, 8. Oktober 2024, bekannt gegeben. Der 47-jährige Deutsche bleibt aber im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt.
Demnach sei der "auch im Fall Maddie" verdächtige Christian B., der im Raum Würzburg geboren wurde, vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer im niedersächsischen Braunschweig sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten frei. Viele Prozessbeobachter hatten mit diesem Ausgang gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte.
Gericht bemängelt "lügende Zeugen"
Mit ihrem Urteil folgte die Kammer im Wesentlichen den Forderungen der Verteidigung. "Das, was wir an Beweisen hatten, hat für eine Verurteilung des Angeklagten nicht gereicht", sagte die Vorsitzende Richterin Uta Engemann und weiter: "Wir haben es mit unzuverlässigen, mit zum Teilen das Gericht bewusst anlügende Zeugen zu tun gehabt." Darauf könne die Kammer kein Urteil stützen. Weiter argumentierte sie, dass Zeugen durch die Berichterstattung über Christian B. in ihren Aussagen beeinflusst wurden. Der Angeklagte sei in den Medien "als Sexmonster und Kindermörder stilisiert worden".
Die Vorsitzende Richterin schilderte in der Urteilsbegründung ausführlich die Widersprüche in den Aussagen der beiden Zeugen, die Videos von zwei der drei angeklagten Vergewaltigungen gesehen haben wollen. Beide hätten in ihren polizeilichen Vernehmungen im vorherigen Vergewaltigungs-Prozess 2019 und als Zeugen im aktuellen Prozess in vielen Punkten völlig unterschiedliche Angaben gemacht. Die beiden Opfer wurden bis heute nicht gefunden.
Dem Opfer der dritten Vergewaltigung, die vor dem Gericht aussagte, glaubte die Kammer zwar die Tat - nicht aber, dass sie den Angeklagten nur anhand der Augenfarbe wiedererkennen könne. Christian B. nahm den Freispruch ohne äußerliche Regungen auf. Er trug ein weißes Hemd und wie schon an den vorherigen Verhandlungstagen ein zerknittertes graues Jackett.
Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft
Christian B. waren zum Prozessauftakt im Februar drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen worden. Nach dem Ende Beweisaufnahme blieb die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bei ihrer Überzeugung und forderte insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. In diesem Fall hätte B. nicht nach Verbüßung der Haft entlassen werden können.
Die Strafverfolger hielten ihn für zwei Vergewaltigungen und zwei Missbrauchsfälle für schuldig. Im Fall einer Vergewaltigung habe der Vorwurf nicht aufrechterhalten werden können. Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft für den Fall eines Freispruchs eine Revision angekündigt. Die Verteidigung hatte am Montag einen Freispruch gefordert. B.s Rechtsanwälte argumentierten damit, dass Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwürdig seien. Der Angeklagte hatte am vorletzten Prozesstag die Möglichkeit zu einem letzten Wort, äußerte sich aber nicht.
Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher aber nicht absehbar.
Update vom 07.10.2024: Plädoyers verkündet - Urteil fällt morgen
Im Vergewaltigungs-Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen gebürtigen Franken Christian B. hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. "Es gab nie einen hinreichenden Tatverdacht", sagte Verteidiger Friedrich Fülscher zu Beginn seines Plädoyers. Ein Freispruch sei der einzig richtige Ausgang des Verfahrens. Die Verteidigung führte dazu unter anderem fehlende Beweise und nicht glaubwürdige Zeugen an. Der Angeklagte äußerte sich nicht.
Dem 47-jährigen Deutschen werden laut Anklage drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Das Urteil soll nach mehr als 30 Verhandlungstagen am Dienstag (10.00 Uhr) verkündet werden. Das Landgericht Braunschweig ist zuständig, weil B. in der niedersächsischen Stadt seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte.
"Wichtige Zeugen haben gelogen"
Der Prozess werde zeigen, dass es hohe Hürden für die Verurteilung von Menschen in Deutschland gebe, prognostizierte Fülscher. Die Verteidigung führte an, dass zwei der drei Vergewaltigungsopfer nie ermittelt wurden. Wichtige Zeugen hätten sich zudem in Lügen und Widersprüche verstrickt. Darunter der Zeuge, der Videos gesehen haben will, auf denen die Vergewaltigungen der beiden nicht identifizierten Frauen zu sehen seien. Den Zeugenaussagen fehle es an Konstanz, etwa zum Ablauf der einzelnen Taten, sagten die Anwälte immer wieder.
Fülscher verwies darauf, dass der Zeuge, der die Videos gesehen haben will, Medien Interviews gegen Bezahlung gab. Und: Medien, die derartige Interview führen, hätten kein Interesse an entlastenden Aussagen. Dem dritten Vergewaltigungsopfer glaubte er nicht, dass sie seinen Mandaten anhand der Augenfarbe als Täter identifizieren kann. Die Vergewaltigungen selbst stellte er explizit nicht in Frage. Es lasse sich aber nicht zweifelsfrei sagen, dass sein Mandant der Täter sei. Auch eine Freiwilligkeit sei nicht ausgeschlossen.
"Handwerkliche Fehler bei Staatsanwaltschaft"
Der Beistand von Christian B. kritisierte zudem, dass die Staatsanwaltschaft nur einseitige Ermittlungsergebnisse präsentiert habe. Fülscher, der sein Plädoyer an einem Stehpult hielt, vermutete zudem, dass es zu keiner Anklage gekommen wäre, wenn es sich bei dem Angeklagten nicht auch um den auch im Fall Maddie Verdächtigen handeln würde.
Die Anwälte warfen der Ermittlungsbehörde zudem grobe handwerkliche Fehler sowie Taschenspielertricks bei der Beweisführung vor. So werfe die Staatsanwaltschaft B. vor, zweimal vor Kindern masturbiert zu haben, weil es zwei unterschiedliche Angaben zum Tatort gebe. Überhaupt handelte es sich bei der Tat auf einem Fest in Portugal aus Sicht der Verteidigung um Wildpinkeln statt masturbieren.
Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung für den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter gefordert. Während des Plädoyers der Verteidigung tippten die Staatsanwältinnen auf ihren Handys.
In ihrem Schlussvortrag hatte die Staatsanwaltschaft das Landgericht an mehreren Stellen hart kritisiert. Oberstaatsanwältin Ute Lindemann sprach von einer voreingenommenen Kammer, von der sie teils den Eindruck habe, dass sie keine belastenden Feststellungen treffen will. Verteidiger Friedrich Fülscher konterte, dass es den Ermittlern lediglich um die maximale Beschädigung der Richter gegangen sei. Die Staatsanwältinnen hätten die emotionale Distanz zu dem Verfahren verloren.
Kritik am Bundeskriminalamt
Auch die Arbeit des Bundeskriminalamtes kritisierte Fülscher. Die Beamten hätten etwa in Befragungen zwingenden und sich aufdrängende Fragen nicht gestellt und Zeugen suggestiv auf Christian B. als Täter geführt. Das Gericht schloss er von seiner Kritik explizit aus. Stattdessen sprach er der Kammer Respekt für ein bisher faires Verfahren aus.
Internationale Aufmerksamkeit erweckt der Prozess vor allem, weil Christian B. auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Verteidigung will auch früheres Urteil anfechten
Derzeit verbüßt der 47-Jährige eine siebenjährige Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Sie wird wegen angerechneter Untersuchungshaft bereits am 17. September 2025 verbüßt sein, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitteilte. Anschließend muss er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 6. Januar 2026 absitzen, sollte er nicht 1.446 Euro zahlen.
Die Verurteilung wegen der Vergewaltigung der US-Amerikanerin will Verteidiger Fülscher beim Landgericht Göttingen anfechten. Während seines Plädoyers kündigte er einen Wiederaufnahmeantrag an. Fülscher sagte, dass sich im aktuellen Vergewaltigungs-Prozess neue Tatsachen ergeben hätten, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens forderten. So habe etwa ein Zeuge Lügen eingeräumt.
Zudem wurde bekannt, dass die zum Auftakt des Vergewaltigungs-Prozesses ausgeschlossene Schöffin inzwischen einen Strafbefehl erhielt. Wie die "Braunschweiger Zeitung" berichtet, wurde die Frau wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten in vier Fällen schuldig gesprochen. Sie hatte 2019 auf X wegen der Abholzung des Regenwaldes zur Tötung des damaligen brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro aufgerufen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Update vom 27.09.2024: Gutachter legt neue Bewertung zu Christian B. - "Topliga der Gefährlichkeit"
Ein verstörendes Ergebnis: Der im Fall Maddie Verdächtige Christian B. ist nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters in "die absolute Topliga der Gefährlichkeit" einzuordnen.
Die Anwendung verschiedener Verfahren führe zu dem Ergebnis, dass der 47-jährige Deutsche im obersten Bereich der Gefährlichkeit lande, sagte der Arzt im Landgericht Braunschweig. Dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll.
Große Aufmerksamkeit erweckt der Prozess vor allem, weil der Angeklagte im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung. Derzeit sitzt B. eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal ab, zu der 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war.
Nach etablieren Analyseverfahren hätten nahezu 100 Prozent vergleichbarer Sexualstraftäter günstigere Prognosen als der Angeklagte, sagte der Gutachter. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass B. in den nächsten zwei Jahren inhaftiert werde, liege bei 30 bis 50 Prozent. Die Verteidiger des 47-Jährigen haben während des Prozesses mehrmals betont, dass der Angeklagte aus ihrer Sicht von allen Vorwürfen freizusprechen sei.
Ursprungsmeldung: Hat sich Verdächtiger Christian B. verraten? Mithäftling erzählt von "Geständnis"
Der Zeuge hatte zunächst erhebliche Schwierigkeiten, sich zu erinnern, und berichtete oft erst nach gezielten Nachfragen mit bestimmten Stichworten von Einzelheiten. Nach einer Mittagspause sprach er plötzlich über Aspekte, die offensichtlich zum Maddie-Komplex gehören.
Zeuge: Angeklagter habe ein Kind mitgenommen
Christian B. habe ihm im Gefängnis von einem Einbruch in Portugal erzählt, wo wohlhabende Menschen lebten. Er habe berichtet, dass er durch ein Fenster eingestiegen sei, aber kein Geld gefunden habe, sondern ein Kind mitgenommen habe, sagte der Zeuge.
Später habe B. ihn gefragt, ob Hunde Knochen aufspüren könnten, sagte der Rumäne, dessen Aussagen vor Gericht von einem Dolmetscher übersetzt wurden und die vielerorts Fragen aufwarfen.
Er könne nur wiedergeben, was B. ihm erzählt habe, und wolle nicht darüber urteilen, ob diese Dinge wahr seien, so der Zeuge. Sie hätten sich auch über gefälschte Pässe unterhalten. B. wollte ebenfalls wissen, ob ein Haar jemanden überführen könne. Außerdem habe der 47-jährige gebürtige Unterfranke ihm von mehreren Vergewaltigungen in Deutschland und Portugal erzählt.
Angeklagter auch im Fall der verschwundenen 'Maddie' unter Verdacht
Dem mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter werden drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern zur Last gelegt, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll.
Der Prozess erregt jedoch größere Aufmerksamkeit, weil der Angeklagte auch im Fall der 2007 in einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist jedoch nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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