Wer beim Fliegen ein schlechtes Gewissen hat, dass sein Reiseverhalten dem Klima schadet, der kann Klimaschutzprojekte unterstützen. Solche Zahlungen bewarb Eurowings - und ging dabei wohl zu weit.
Die Airline Eurowings hat ihre Kunden nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf mit Werbung für Klimaschutzmaßnahmen in die Irre geführt. Dem Flugunternehmen wurde untersagt, auf eine bestimmte Weise für eine Klimaschutz-Kompensationszahlung zu werben (Az.: I-20 U 38/25). Kunden konnten ihren Flug mit einem Neun-Euro-Beitrag «zu hochwertigen Klimaschutzprojekten» kompensieren, wie es die Airline Gerichtsangaben zufolge bei der Online-Buchung formuliert hatte. Eurowings bedauerte das Urteil und kündigte an, die Urteilsgründe sorgfältig zu prüfen.
Aus Sicht des Gerichts führte die Werbung, in der etwa die Passage «Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt» zu lesen war, beim Verbraucher zu der falschen Vorstellung, klimaneutral zu reisen. Die Kammer wies darauf hin, dass beim Fliegen weitere klimaschädliche Emissionen freigesetzt werden, deren Existenz den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht allgemein bekannt seien.
Ruhiges Gewissen für Verbraucher?
Die Begriffe CO2-neutral und klimaneutral würden im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet, urteilten die Richter. Daher verstünden die Verbraucher die Werbung so, dass sämtliche klimaschädlichen Emissionen der gebuchten Flugreise - also nicht nur CO2 - ausgeglichen würden. Das Ziel der Werbung, den Verbrauchern ein ruhiges Gewissen zu verschaffen, werde durch die anderen, nicht kompensierten Emissionen verfehlt, so die Richter.
An einer anderen Werbepassage zu nachhaltigen Kraftstoffen hatte das Gericht hingegen nichts zu beanstanden - deren Wortwahl sei nicht irreführend.
Angegriffene Werbung nach neuem EU-Regelwerk unzulässig
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich in der ersten Instanz vor dem Landgericht Köln noch eine Abfuhr eingeholt hat und in der zweiten Instanz nun teilweise recht bekam.
Eurowings begrüßte, dass das Gericht die Werbung für die nachhaltigen Flugkraftstoffe als nicht irreführend befunden hat. Die Airline wies darauf hin, dass es in dem Urteil um eine Version seiner Webseite aus dem Jahr 2023 gehe. Grundsätzlich entwickle man die Kommunikation kontinuierlich weiter und nehme bei Bedarf entsprechende Anpassungen vor.
Aktuell arbeite man in Absprache mit EU-Behörden an Anpassungen etwa bei der Kommunikation zu Beiträgen zur CO2-Einsparung, hieß es von Eurowings. Damit wolle man «Transparenz und Klarheit» erhöhen. Derzeit können Eurowings-Kunden auf der Webseite der Airline beim Buchen eines Tickets weiterhin Zahlungen für Klimaschutzprojekten veranlassen, diese Zahlungen unter dem Titel «PlanetBlu» werden als «Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft» beworben.