Lidl verliert vor Gericht wegen irreführender Werbung
Autor: dpa
, Donnerstag, 19. Februar 2026
Das Landgericht Heilbronn sieht in einer Lidl-Werbung zur «größten Preissenkung aller Zeiten» eine Irreführung. Diese Angaben waren für Verbraucher aus Sicht der Richter nicht nachvollziehbar.
Wie weit darf Werbung gehen - und wann ist sie irreführend?Der Discounter Lidl hat in einem Rechtsstreit um eine umstrittene Marketingkampagne vor dem Landgericht Heilbronn eine Niederlage erlitten.
Im Mittelpunkt stand eine Werbung des Lebensmittelhändlers, die im Mai 2025 Aufsehen erregte. Lidl hatte damals mit der «größten Preissenkung aller Zeiten» geworben. 500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden, hieß es.
Eine Kammer für Handelssachen (Az. 21 O 77/25 KfH) gab einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt. Sie stufte das Vorgehen des Discounters als irreführend ein. Lidl teilte mit: «Weitere juristische Schritte bewerten wir nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung und prüfen mögliche Rechtsmittel.»
Lidl wies Vorwürfe im Vorfeld zurück
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßte das Urteil. Die Werbung habe Verbraucher in die Irre geführt. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Lidl-Werbung unwahr.
Der Discounter hatte die Vorwürfe der Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr zurückgewiesen. «Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen», sagte ein Sprecher damals. Die Zahl 500 beziehe sich auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel. Die Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen.
Verbraucherschützer kritisierten, dass diese Angaben nur in einer Fußnote zu finden waren. Zudem seien weniger Artikel reduziert worden als angekündigt. Lidl zählt in Deutschland nach Angaben des Gerichts 3.500 Filialen.
Verbraucherschützer Valet sagte: «Wenn Unternehmen mit konkreten Zahlen und Preisversprechen werben, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher diese auch im Laden vorfinden.» Werbung dürfe keine Erwartungen wecken, die sich in der Filiale vor Ort nicht erfüllten. Mögliche Einschränkungen müssten klar und verständlich kommuniziert werden: «Das war bei Lidl nicht der Fall.»