Gute Löhne bei Staatsaufträgen? Tariftreuegesetz beschlossen
Autor: Verena Schmitt-Roschmann, dpa
, Donnerstag, 26. Februar 2026
Monatelang wurde gestritten, nun hat der Bundestag das Vorhaben gebilligt: Bei öffentlichen Aufträgen sollen Tarifbedingungen gelten. Also, im Prinzip. Warum am Ende viele mit dem Kompromiss hadern.
Wenn der Bund schon 500 Milliarden Euro in neue Straßen, Brücken oder Bahnstrecken steckt, dann sollen die Beschäftigten dabei auch ordentlich bezahlt werden - mit diesem Argument hat die SPD nach langem Hin und Her mit ihrem Koalitionspartner CDU/CSU im Bundestag das sogenannte Tariftreuegesetz durchgebracht. Die Gewerkschaften stehen grundsätzlich hinter dem Vorhaben. Die Union stimmte hingegen nur mit großen Bedenken zu, die auch Wirtschaftsverbände teilen. Was also taugt dieses Gesetz?
Was im Gesetz steht
Öffentliche Aufträge des Bundes am Bau und bei Dienstleistungen soll es künftig nur für Firmen geben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten. Dabei geht es um Entlohnung, eine Mindestzahl von bezahlten Urlaubstagen, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten, Pausen.
Nach einem Kompromiss von Union und SPD wurde die Geltung des Gesetzes aber eingeschränkt. Es soll ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Alle Lieferleistungen sowie Aufträge der Bundeswehr sollen außen vor bleiben.
Was die Befürworter wollen
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begründet das Gesetz nicht nur mit Vorteilen für Arbeitnehmer. Sie betont den Schutz von Arbeitgebern, die sich an Tarifbedingungen halten und deshalb womöglich im Preiskampf um öffentliche Aufträge nicht mithalten können.
Um das zu unterstreichen, besuchte die SPD-Politikerin unmittelbar nach dem Bundestagsbeschluss am Donnerstag eine Baustelle der tariftreuen Firma Matthäi in Berlin-Köpenick. «Heute ist in der Tat ein guter Tag für fairen Wettbewerb», sagte Bas dort. Gastgeber Torsten von Grumbkow stimmte zu: «Wir von der Firma Matthäi unterstützen dieses Tariftreuegesetz von ganzem Herzen.»
In der abschließenden Bundestagsdebatte brachte die SPD weitere Argumente vor. «Wir modernisieren unser Land», sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt. «Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.» Die SPD-Abgeordnete Annika Klose sagte, mit Steuergeld dürfe kein Lohndumping gefördert werden.
Ziel des Gesetzes ist es, insgesamt wieder mehr Tarifbindung zu erreichen - über Anreize für Arbeitgeber, mit den Gewerkschaften entsprechende Verträge auszuhandeln. Auf EU-Ebene hat sich Deutschland verpflichtet, 80 Prozent Tarifbindung anzustreben. Tatsächlich liege die Quote aber nur noch bei 49 Prozent, sagte Klose. Das wirke sich konkret aus: Ohne Tarifverträge verdienten Beschäftigte im Schnitt elf Prozent weniger und arbeiteten gleichzeitig länger. «Am Ende des Jahres fehlen den Menschen rund 2.900 Euro netto, im Osten sind es sogar 3.400 Euro», sagte die SPD-Politikerin.