Kabinett bringt mehrere Steuersenkungen auf den Weg
Autor: Theresa Münch, dpa
, Mittwoch, 10. Sept. 2025
Union und SPD arbeiten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ab. Dieses Mal zum Vorteil von Restaurants, Pendlern und Ehrenamtlern. Und sie machen eine Ampel-Entscheidung rückgängig.
Sie betreffen Pendler, Gastronomen, Ehrenamtler und die Landwirtschaft: Das Bundeskabinett hat eine ganze Reihe von Steuerentlastungen auf den Weg gebracht. Es geht um Vorhaben, die CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten - und die den Bund im nächsten Jahr Milliarden kosten werden. Als nächstes sind der Bundestag und teilweise auch der Bundesrat am Zug, damit die Entlastungen endgültig beschlossen werden.
Die Entscheidungen im Detail:
Pendlerpauschale
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen - und zwar egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent gelten.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte, damit werde mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land geschaffen. Nach Rechnung seines Ministeriums könnten bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten angesetzt werden. Bei 20 Kilometern kämen sogar 352 Euro zusammen. Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse, habe ein Plus von 88 Euro. Das gilt aber nur, wenn man mit seinen Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1.230 Euro überschreitet.
Viele Ökonomen und die Industriestaaten-Organisation OECD kritisieren die Subvention als teuer und klimaschädlich. Dem Bund entgehen durch die Reform laut Ministeriumsrechnung im Jahr 2026 Steuereinnahmen von rund 1,1 Milliarden, im Jahr 2027 Einnahmen von rund 1,9 Milliarden Euro.
Mehrwertsteuer für die Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal während der Corona-Pandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder erhöht. Zum 1. Januar 2026 soll nun wieder der geringere Steuersatz gelten.
Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Dem Bund entgehen jährlich Steuereinnahmen von rund 3,6 Milliarden Euro.