Kabarettist Steimle singt die DDR-Hymne bei einer AfD-Veranstaltung – und löst hitzige Debatten aus. Warum er sich trotzdem keiner Schuld bewusst ist und was sein Anwalt zu den Ermittlungen sagt.
Der Kabarettist Uwe Steimle hat die Kritik an seinem Auftritt bei einer AfD-Veranstaltung in Sachsen-Anhalt zurückgewiesen. «Ich hab mir nichts vorzuwerfen», sagte Steimle dem Internet-Radiosender «Kontrafunk». Er versuche, mit den Mitteln der Satire aufzurütteln. Er sei «ein alter Linker» und lasse sich nicht zu einem «neuen Rechten» machen.
Auf der AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau hatte Steimle, der als Gast geladen war, am Dienstagabend die DDR-Nationalhymne «Auferstanden aus Ruinen» angestimmt. Viele Menschen im Saal sangen mit. Das hatte Kritik hervorgerufen.
Steimle: «Im Saal haben alle mitgesungen»
Steimle sagte, er sei überrascht, wie textsicher die Menschen gewesen seien. «Im Saal haben alle mitgesungen. Toll!» Er sei mit der DDR-Hymne groß geworden. Er singe auch «die andere Hymne» mit. Aber: «Ich bin nicht angekommen in der BRD.»
Der Kabarettist kritisierte, dass viele Entscheidungsträger und Immobilienbesitzer aus dem Westen kämen. «Da kann von einer Wiedervereinigung nicht die Rede sein. Wir sind ein besetztes Land. Und das ist eine Schande», sagte er.
Missachtung der Opfer der SED-Diktatur?
Viele Akteure übten deutliche Kritik am gemeinsamen Singen der DDR-Hymne. Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke sprach von einer «Verharmlosung der DDR». «Für die Menschen, die zu Opfern des Systems wurden, ist eine solche Geschichtsvergessenheit unerträglich, keine Satire», sagte sie der «Rheinischen Post».
Sachsen-Anhalts Aufarbeitungsbeauftragter Johannes Beleites sagte: «Das ist eine Missachtung der Opfer der SED-Diktatur und eine Geringschätzung der Menschen, die für Freiheit und Demokratie ihr Leben riskiert oder lange Haftstrafen in Kauf genommen haben.»
Steimle hatte sich in der Veranstaltung auch abfällig über Kanzler Friedrich Merz und Altkanzlerin Angela Merkel (beide CDU) geäußert. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ermittelt. Sie hat ein Verfahren nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuchs eingeleitet, dabei geht es um die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.