Staat dämpft bei Strom- und Gaskosten: wie sich das auswirkt
Autor: Andreas Hoenig, dpa
, Montag, 29. Dezember 2025
Die Strom-Netzentgelte sinken. Das entlastet viele Kunden - aber nicht alle gleichmäßig. Bei Gaskunden macht sich der Wegfall der Gasspeicherumlage bemerkbar, aber nur geringfügig.
Mit Milliardengeldern will die Bundesregierung ab Januar für Entlastungen bei Strom- und Gaskosten sorgen. Bei Strom geht es um eine Senkung der Netzentgelte, bei Gas um die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Wie wirken sich die Maßnahmen aus?
Generell rechnen Branchenexperten mit sinkenden Kosten: «Aufgrund gesunkener Großhandelspreise, sinkender Stromnetzgebühren im Bereich Strom und der Abschaffung der Gasspeicherumlage für Erdgas werden die durchschnittlichen Strom- und Gaspreise für Haushalte im kommenden Jahr leicht sinken», sagte Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. Die Strom- und Gaskosten individueller Haushalte hingen jedoch vom Tarif ab.
Netzentgelte
Mit einem Zuschuss des Bundes in Höhe von 6,5 Milliarden Euro zur Finanzierung der Übertragungsnetzkosten sollen Kostenbelastungen der an die nachgelagerten Verteilernetze angeschlossenen Stromkunden abgemildert werden. Über die Netzentgelte wird unter anderem der teure Ausbau der Stromnetze finanziert. Sie machen rund ein Viertel der Stromrechnung aus und sind deutlich gestiegen,
Dämpfende Wirkung
Die Senkung der Übertragungsnetzentgelte durch den Bundeszuschuss führe grundsätzlich zu einer Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten, sagte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). «Durch den Zuschuss sinken die vorgelagerten Netzkosten der Verteilnetzbetreiber, was grundsätzlich dämpfend auf die von ihnen erhobenen Netzentgelte wirkt und sich damit auch auf die Stromrechnung der Kundinnen und Kunden auswirkt. Ohne den Bundeszuschuss wären die Netzentgelte und damit die Stromkosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar höher.»
Niedrigere Stromnetzgebühren kämen aber nicht automatisch bei den Verbrauchern an, heißt es beim Vergleichsportal Verivox. Zuerst müsse der Stromversorger eine Preissenkung ankündigen. Bisher habe rund die Hälfte der regionalen Stromversorger in Deutschland niedrigere Tarife für das kommende Jahr angekündigt. «Bei der anderen Hälfte werden die Preise entweder nicht oder erst in den kommenden Monaten gesenkt.»
Rein rechnerisch sinken die Stromnetzgebühren für Haushalte ab 2026 um durchschnittlich rund 15 Prozent. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden pro Jahr bedeute das eine rechnerische Entlastung von 77 Euro brutto.
Die Energieversorger seien nicht verpflichtet, niedrigere Strom- und Gasnetzgebühren in bestehenden Tarifen unmittelbar zu berücksichtigen. «Die Energieversorger haben dann zwar niedrigere Belieferungskosten, doch nicht alle Unternehmen senken dann auch direkt Ihre Tarife», sagte Storck. «Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher prüfen, ob ihr Energieversorger eventuelle Netzentgeltnachlässe auch weitergibt. Ist das nicht der Fall, können sie einen anderen Tarif eines Energieversorgers wählen, der die niedrigeren Netzkosten einkalkuliert hat und günstiger ist.»