Spahn will Änderung bei Maskenpflicht für Kinder und strengere Strafen für Impf-Fälscher
Autor: Redaktion
Berlin, Dienstag, 18. Mai 2021
Gesundheitsminister Jens Spahn will das Infektionsschutzgesetz ändern. Dabei geht es einerseits um die Maskenpflicht für Kinder und andererseits den Kampf gegen Impfpass-Fälschungen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will einige Corona-Regelungen anpassen. Dabei geht es zum einen um die Maskenpflicht für Kinder und andererseits um die Bekämpfung des Missbrauchs von Impfnachweisen.
Während der Minister die Regelungen für Kinder abschwächen will, plant Spahn eine bessere Verfolgung und harte Strafen für Impf-Betrüger.
Maskenpflicht für Kinder soll angepasst werden
Als Schutz in der Corona-Pandemie sollen Kinder zwischen 6 und 16 Jahren künftig auch OP-Masken tragen können - statt bisher vorgeschriebener spezieller FFP2-Masken. Das sieht eine von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgesehene Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, über die zuerst die "Bild"-Zeitung (Mittwoch) berichtete. "Masken müssen sitzen, damit sie schützen", sagte der CDU-Politiker. "Da es für Kinder und Jugendliche kaum passende FFP2-Masken gibt, streichen wir für sie im Bundesgesetz die entsprechende Pflicht." Die künftig verpflichtenden OP-Masken gebe es in passender Größe, und auch sie verhinderten Infektionen.
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Konkret geht es um bundeseinheitliche Vorgaben zur Maskenpflicht, die mit dem Gesetz zur "Bundesnotbremse" eingeführt worden sind - etwa in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen. Generelle Ausnahmen von dieser Maskenpflicht gibt es unter anderem für Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen mit ärztlichem Attest keine Maske tragen können. Daneben gibt es auch Masken-Regelungen der Länder.
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll voraussichtlich an diesem Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden und Ende Mai abschließend in den Bundesrat kommen.
Harte Strafen für Impf-Fälscher
Angesichts von immer mehr Corona-Impfungen plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zudem strengere Regeln gegen den Missbrauch von Impfnachweisen. Der CDU-Politiker sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Auch wer falsche Angaben in einen Impfpass einträgt, macht sich strafbar. Und wer so einen Pass nutzt, genauso." Vorgesehen sind daher jetzt gesetzliche Klarstellungen, die ebenfalls für Test- und Genesenen-Nachweise gelten sollen. Das Nutzen solcher unrichtiger Dokumente soll demnach mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden - das Ausstellen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe.
"Fälschungen sind kein Kavaliersdelikt", betonte Spahn. Geahndet werden sollten auch Falschangaben aus Gefälligkeit. Das sorge für mehr Gerechtigkeit und besseren Schutz. "Nur wer wirklich geimpft, genesen oder negativ getestet ist, kann andere kaum noch infizieren." Die Neuregelungen soll der Bundestag voraussichtlich am Donnerstag mit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschließen.