Sind sie bald legal? Bundesgerichtshof prüft die Verwendung von Dashcams vor Gericht
Autor: Agentur dpa
Karlsruhe (Baden), Dienstag, 10. April 2018
Bislang gelten sie nicht als Beweismittel: Dashcams. Das nicht-anlassbezogene Betreiben einer Dashcam ist illegal. Das prüft jetzt der BGH.
Im ein oder anderen Auto fährt eine Dashcam mit, die den Verlauf der Fahrt aufzeichnet - das ist praktisch bei Verkehrsrowdys oder einem Unfall. Doch dürfen die Aufnahmen der kleinen Videokamera am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe als Beweis verwertet werden, wenn es wirklich mal gekracht hat? Das prüft an diesem Dienstag (ab 9.00 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Aktenzeichen: VI ZR 233/17).
Verkehrsexperten, Juristen, Versicherer und Polizisten blicken gespannt nach Karlsruhe. Denn die Rechtslage ist diffus. Erwartet wird eine Grundsatzentscheidung. Ob die noch heute fällt, ist offen.
Aufzeichnung verstößt gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
Ein Mann aus Sachsen-Anhalt pocht auf vollen Schadenersatz nach einem Unfall. Nach seiner Darstellung ist ein Auto beim Linksabbiegen auf der daneben verlaufenden Spur auf seine Fahrbahn gekommen und gegen seinen Wagen gefahren. Das sollen Aufnahmen seiner Dashcam belegen.
Doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg will sie sehen. Die Aufzeichnung verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen - sie dürfe deshalb nicht als Beweis herangezogen werden.
Filmen ist illegal
"Das nicht-anlassbezogene Betreiben einer Dashcam im öffentlichen Raum ist in Deutschland nicht legal", erläutert Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Permanentes Filmen anderer ohne deren Einverständnis verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und gegen das Bundesdatenschutzgesetz: Paragraf 6b, Absatz 3, setzt dem Filmen in der Öffentlichkeit enge Grenzen.
Dashcams können helfen
Oft ist die Rekonstruktion eines Unfalls schwierig, auch weil Zeugen sich widersprechen. "Grundsätzlich kann eine Videoaufzeichnung als Beweismittel sehr hilfreich sein", sagt Oliver Malchow, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Auch Kfz-Versicherer könnten einfacher feststellen, wer wie viel Schuld an einem Unfall trägt und so schneller Schäden regulieren.