In Attendorn kämpft ein Kind noch immer mit den Folgen eines außergewöhnlichen Falls. Der Prozess gegen die Mutter und die Großeltern wird neu aufgerollt.
Update vom 9. Feburar 2026: Mutter soll kleine Tochter jahrelang misshandelt haben
Sie bewegte sich nur auf Zehenspitzen, litt unter Gleichgewichtsproblemen. Das Treppensteigen bereitete dem Mädchen Schwierigkeiten, es war stark eingeschüchtert: Als die Achtjährige am 23. September 2022 von Polizei und Jugendamt aus einem Haus in Attendorn im Sauerland befreit wurde, litt sie laut späterer Diagnose von Ärzten unter psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Beeinträchtigungen.
In Attendorn soll die Mutter ihr Kind seit dem 15. Juli 2015 - mehr als sieben Jahre lang - versteckt und vollständig isoliert haben. Im Haus der Großeltern, die das Verhalten ihrer Tochter laut Anklage aktiv unterstützten.
Strafprozess hat am Montag ganz neu begonnen
In dem Fall werden nun erschütternde Details mit gravierenden Folgen bis heute für das Mädchen bekannt. Im neu gestarteten Prozess gegen die Mutter ist die Liste der Anschuldigungen lang: Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, die Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten, Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung. Die Mutter habe ihr Kind mit "böswilliger Vernachlässigung" schwer geschädigt, schildert Staatsanwältin Christina Lukas bei Anklageverlesung. Die Großeltern der heute Zwölfjährigen sind wegen Beihilfe angeklagt.
Die Mutter habe ihre Tochter all die Jahre völlig abgeschottet von der Außenwelt aufwachsen lassen, ihr jeglichen sozialen Kontakt verwehrt. Als das Kind im Schuljahr 2020/2021 hätte eingeschult werden müssen, habe die Frau auch das durch ihr "aktives Einsperren" verhindert. Medizinische Diagnose nach Befreiung des Kindes: Massive seelische und körperliche Störungen wie Phobien gegen Unbekanntes, gravierende Essstörungen.
Das Mädchen musste laut Staatsanwältin mehrere Monate bis Mai 2023 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden. Sie hatte zehn Kilo verloren, war auf 35 Kilogramm abgemagert. Sportliche Aktivitäten machten ihr Angst. Die Zwölfjährige benötige noch heute eine ambulante Therapie.
Motiv laut Anklage: Kind sollte vom Vater abgeschirmt werden
Das alles geschah "aus purer Eigensucht", ist die Staatsanwältin überzeugt. Nur in den ersten sechs Lebensmonaten habe die Angeklagte dem Vater Kontakt zu seiner Tochter gewährt, danach diesen blockiert. Sie wollte demnach das Kind "ganz für sich alleine haben". Als der Vater im Juni 2015 vor Gericht ein Umgangsrecht verlangte, habe sie einen angeblich geplanten Umzug nach Italien vorgegeben.
Als er später ein gemeinsames Sorgerecht forderte, nannte sie eine Adresse in Italien, sie lebe dort bereits mit dem Kind. Die Großeltern hätten ihre Tochter unterstützt, Lebensmittel für das Versteck besorgt, das Umfeld belogen, immer wieder behauptet, Tochter und Enkelkind lebten in Italien, schildert die Staatsanwältin.
Sogar als die Feuerwehr zu einem Schwelbrand in das Haus in Attendorn kam, gaben sie an, es sei sonst niemand daheim. Dabei versteckten sich Mutter und Kind auch zu diesem Zeitpunkt im Gebäude. Zunächst hatte es im Kreis Olpe anonyme Hinweise auf das Kind seit 2020 gegeben. Dann aber kam eine Information der italienischen Behörden am 12. September 2022: Die Mutter habe nie in der angegebenen Adresse in Italien gewohnt. Dann endlich erfolgten Hausdurchsuchung und Befreiung am 23. September 2022.
Verständigungsgespräch im Januar blieb ohne Ergebnis
Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Sabine Metz-Horst hat es direkt nach dem ursprünglich am 7. Januar begonnenen Prozess ein internes Verständigungsgespräch gegeben. Es sei allerdings keine Verständigung zustande gekommen. In solchen Gesprächen könnte eine angedeutete Bereitschaft zu einem Geständnis unter anderem dazu führen, dass die Hauptverhandlung später verkürzt wird. Bei dem internen Gespräch habe ein Gutachter den Hinweis gegeben, dass bei der Mutter womöglich eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorliegen könnte, sagt die Richterin.
Die Staatsanwaltschaft habe daher noch keine Angaben dazu machen können, welches Strafmaß sie fordern werde. Nach früheren Angaben einer Gerichtssprecherin könnte der Mutter eine bis zu 15-jährige Freiheitsstrafe drohen, den Großeltern bis zu elf Jahren Haft.
Die Richterin schloss die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung überraschend aus. Sie begründete das vor allem mit einem Suizidversuch der Angeklagten im Januar. Laut Gutachter sehe sie sich öffentlich als "Monster" dargestellt. Am Montag wirkte die Frau entspannt, sie lächelte mehrfach und tauschte sich teilweise lachend mit ihrem Anwalt aus. Der Prozess musste am Montag neu gestartet werden, weil es zuvor mehrfach zu Verzögerungen gekommen war.
Erstmeldung vom 7. Januar 2026: Prozess - Mutter soll Kind von Außenwelt isoliert haben
Der Prozess gegen eine Mutter, die ihre kleine Tochter nahezu ihr gesamtes Leben in einem Haus im Sauerland versteckt haben soll, ist kurz nach Beginn unterbrochen worden. Die Frau soll das Mädchen vollständig von der Außenwelt isoliert haben. Die damals Achtjährige wurde 2022 von der Polizei aus dem Einfamilienhaus der Großeltern in Attendorn gerettet.
Der mitangeklagte Großvater des Kindes erschien am Mittwoch (7. Januar 2025) nicht vor dem Landgericht Siegen. Der 83-Jährige wurde laut seinem Rechtsvertreter erst am Vortag aus dem Krankenhaus entlassen und sei bettlägerig.
Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst erklärte, es liege kein ärztliches Attest vor. Der Mann sei somit "unentschuldigt abwesend". Aus diesem Grund könne die Anklageschrift nicht verlesen werden. Die Verhandlung wurde nach etwa einer halben Stunde unterbrochen und soll am 12. Januar wie geplant fortgesetzt werden. Offen ist nach Angaben der Richterin, ob das Verfahren gegen den Großvater abgetrennt werden muss.
Richterin bot ein Rechtsgespräch an
Der 49-jährigen Mutter des Kindes werden die Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung sowie die Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten vorgeworfen. Sie soll das Mädchen bereits seit frühem Kleinkindalter rund sieben Jahre lang im Haus der Großeltern eingesperrt haben. Der Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen.
Wegen Beihilfe mitangeklagt ist neben dem Großvater auch die Großmutter. Die 80-Jährige war beim Prozessauftakt anwesend. Dem Kind war laut Anklage seit 2015 ein normales Leben mit Kita, Schule sowie jeglichen Kontakten zu anderen Menschen verwehrt worden. Es soll in der Isolation erhebliche Entwicklungsrückstände erlitten haben und ist inzwischen zwölf Jahre alt.
Am Mittwoch erklärte Metz-Horst, sie habe der Mutter und den Großeltern des Kindes bereits zuvor ein Rechtsgespräch angeboten. Dieses Angebot erneuerte sie nun. Ob darauf eingegangen wird, blieb zunächst unklar. Bei einem Rechtsgespräch wird versucht, zwischen den Prozessbeteiligten eine Verständigung zu erreichen, um unter anderem die Dauer des Verfahrens zu verkürzen.
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