Schumacher-Erpressung: Schuldspruch im Prozess verkündet
Autor: Agentur dpa
Wuppertal, Mittwoch, 12. Februar 2025
Im Fall der fehlgeschlagenen Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat das Amtsgericht in Wuppertal drei Männer verurteilt. Zwei von ihnen hatten ein Geständnis abgelegt. Es handelte sich um eine Forderung von 15 Millionen Euro.
Für die gescheiterte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher hat die Justiz bis zu drei Jahre Haft verhängt. Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte (53) wurde vom Amtsgericht in Wuppertal wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, sein Sohn (30) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung und 1.200 Euro Geldauflage.
Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter bei der Familie (53) wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage verurteilt. Er habe mit seinem Vertrauensbruch den wesentlichsten Tatbeitrag geleistet und die Sache ins Rollen gebracht, sagte Richterin Birgit Neubert.
Schumacher-Familie sollte 15 Millionen Euro zahlen
Alle Haftbefehle wurden aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt. Für die Familie Schumacher kündigte deren Anwalt Thilo Damm an, im Fall des Ex-Sicherheitsmitarbeiters in Berufung zu gehen. "Wir teilen nicht alle Ausführungen des Gerichts."
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.
Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.
Strafforderungen gingen auseinander
Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. Für den dritten Angeklagten, einen ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter bei den Schumachers, hatte dessen Anwalt die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die sensiblen Daten nicht gestohlen. Die Daten seien schon weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.
Der Staatsanwalt hatte für den Hauptangeklagten (53) drei Jahre Haft wegen besonders schwerer Erpressung gefordert und vier Monate auf Bewährung für dessen Sohn (30) wegen Beihilfe. Es sei besonders verwerflich, dass der 53-Jährige den tragischen Unfall Michael Schumachers und die Situation der Familie ausgenutzt habe.