Die Schufa wird transparenter, und das Wahljahr beginnt im neuen Monat. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen sich aber auf Einbußen einstellen.
Der Frühling kommt, und nicht nur die Uhren werden im März umgestellt. Welche Änderungen der neue Monat für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt.
Schufa-Score wird transparenter
Wer einen Kredit braucht, kann seinen Schufa-Score vom 17. März an digital und kostenlos einsehen. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung für den sogenannten Schufa-Account. Interessenten müssen sich zunächst in eine Warteliste eintragen (https://www.meineschufa.de/lp/schufa-warteliste) und werden dann der Reihe nach freigeschaltet.
Bisher war oft unklar, wie die Bonität berechnet wird. Mit dem neuen, vereinfachten Score-Modell sollen auch Laien diesen ohne großen Aufwand nachrechnen können: Für zwölf Kriterien werden Punkte vergeben, die insgesamt von 100 bis 999 reichen. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto besser gilt die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers.
Umstellung auf die Sommerzeit
Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März. Am 29. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt, diese dauert bis zum letzten Sonntag im Oktober.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch aus. Für Betroffene landet entsprechend weniger Rente auf dem Konto.
Wahlen in zwei Bundesländern
Das Wahljahr beginnt am 8. März in Baden-Württemberg. Rund 7,7 Millionen Menschen ab 16 Jahren können entscheiden, wer in den Landtag in Stuttgart einzieht. Zwei Wochen später stimmt Rheinland-Pfalz ab. Dort wird am 22. März ein neuer Landtag gewählt.
Kein radikaler Rückschnitt von Hecken
Hecken, Sträucher und andere Gehölze dürfen von Anfang März bis Ende September laut Bundesnaturschutzgesetz nicht radikal zurückgeschnitten werden – aus Rücksichtnahme auf Vögel. Bei Verstößen können Bußgelder fällig werden.