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Rückruf von Kinder-Smoothie: Besonders eine Zielgruppe sollte aufpassen


Autor: Agentur dpa, Kyrill Wunderlich

Bonn, Donnerstag, 07. Dezember 2023

Aufgrund von mangelnder Kennzeichnung gibt es derzeit einen großen Smoothie-Rückruf. Das betroffene Produkt enthält eine bestimmte Zutat, weswegen Allergiker den Smoothie nicht trinken sollten.
Der Smoothie beinhaltet ein Allergen, welches nicht ausreichend gekennzeichnet ist. Wer kein Gluten verträgt, sollte das Getränk nicht trinken.


Das Unternehmen "True Fruits" hat seinen Smoothie "Winter Edition - Zimtstern" zurückgerufen, weil das Allergen Gluten nicht ausreichend gekennzeichnet worden ist.

Betroffen sind 250-Milliliter-Flaschen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 2. Februar 2024, wie das Unternehmen über das Portal lebensmittelwarnung.de am Mittwoch mitteilte. Die EAN-Nummer der Produkte lautet demnach 4260122393244.

Allergiker sollten den Smoothie nicht trinken

Der Smoothie beinhalte ein Prozent des glutenhaltigen Bestandteils "Malzextrakt", der nicht ordnungsgemäß als Allergen deklariert worden sei. Deshalb werde Menschen mit Glutenunverträglichkeit vom Verzehr abgeraten.

Die betroffenen Produkte wurden bundesweit bei Kaufland, Rewe, Globus, aktiv & irma, tegut, Famila, Netto, Citti und Bünting verkauft.