Pistorius: Längere Auslandsreise muss nicht angezeigt werden
Autor: Carsten Hoffmann, dpa
, Mittwoch, 08. April 2026
Das Verteidigungsministerium und der Minister stehen wegen unklarer Meldepflichten für Auslandsreisen in der Kritik. Boris Pistorius kündigt eine Ausnahme vom Gesetz binnen weniger Tage an.
Verteidigungsminister Boris Pistorius will noch in dieser Woche eine Ausnahme festschreiben von der im Wehrdienstgesetz grundsätzlich angelegten Meldepflicht für lange Auslandsreisen wehrfähiger Männer. «Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Ein längerer Auslandsaufenthalt müsse also auch nicht angezeigt werden.
Zuvor hatte es erheblichen Wirbel um eine mögliche Konsequenz aus dem Gesetz über den neuen Wehrdienst gegeben. Kritisiert wurde, dass sich demnach grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten.
Das Verteidigungsministerium hatte dazu erklärt, es werde durch Verwaltungsvorschriften klargestellt, dass die Genehmigung als erteilt gelte, solange der Wehrdienst freiwillig sei. Scharfe Kritik am Ministerium und auch dem Minister ebbte nach den Äußerungen vom Wochenende aber nicht ab.
Scharfe Kritik der Opposition
Die Verteidigungsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sara Nanni, sagte der «Rheinischen Post»: «Gerade ein Minister, der die großen Linien mit der Bevölkerung besprechen will, muss dafür sorgen, dass das handwerkliche Geschäft im eigenen Haus läuft.»
Die AfD erklärte, Pistorius sei gezwungen, eine signifikante Fehlkonstruktion im neuen Wehrdienstgesetz einzugestehen. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner teilte mit: «Das derzeitige Männer-Ausreisechaos offenbart einmal mehr die eklatante Überforderung der Bundesregierung. Statt klarer, nachvollziehbarer und rechtssicherer Regelungen erleben wir ein politisches Flickwerk, das bei Betroffenen und Öffentlichkeit gleichermaßen für Verunsicherung sorgt.»
Pistorius kündigte an, für den Spannungsfall würden entsprechende Verfahren etabliert. Er verteidigte die Regelung in Paragraf 3 des geänderten Wehrpflichtgesetzes. Sie sei nötig – «und zwar vorsorglich».
Im Verteidigungsfall wissen, wer tatsächlich verfügbar ist
Pistorius sagte dazu: «Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und müssen trotzdem auf einen Ernstfall vorbereitet sein. Denn wenn sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, hätten wir eine andere Ausgangslage. Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht.»