Pfandpflicht, Bürgergeld und Co.: Was sich im Januar ändert
Autor: dpa
, Mittwoch, 27. Dezember 2023
Neues Jahr, neuer Monat, neue Änderungen: Im Januar gibt es für viele Bürgerinnen und Bürger mehr Geld aufs Konto. Restaurantbesuche könnten die zusätzlichen Euros aber schnell wieder auffressen.
Teile des Heizungsgesetzes treten in Kraft, eine neue Pfandpflicht kommt und der Mindestlohn steigt. Im Januar ändert sich einiges für Verbraucherinnen und Verbraucher - ein Überblick.
Bürgergeld steigt
Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen ab Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Kinderzuschlag steigt
Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.
Höhere Minijob-Grenze
Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wird auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs angehoben. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.
Azubilohn
Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
Heizungen bei Neubauten
Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.