Patientenakte-App soll bei Terminbuchung helfen
Autor: Sascha Meyer, dpa
, Donnerstag, 02. April 2026
Die allermeisten Versicherten haben inzwischen auch digitale Akten für Behandlungsdaten. Doch viele nutzen sie nicht aktiv. Wird das mit neuen Funktionen attraktiver?
Terminanfragen bei Ärztinnen und Ärzten sind oft keine ganz einfache Sache - wenn etwa das Telefon dauernd besetzt ist oder auf eine E-Mail keine schnelle Antwort kommt. Für Patientinnen und Patienten soll es daher nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bald auch einen zentralen digitalen Weg zu Behandlungen in den Praxen geben: über die Apps der elektronischen Patientenakten (ePA), wie ein Gesetzentwurf des Ressorts vorsieht. Kommen sollen auch E-Überweisungen zu Weiterbehandlungen.
Warken hatte schon deutlich gemacht, dass digitale Innovationen stärker im Versorgungsalltag verankert werden sollen. Zentrales Instrument dafür sollen die E-Akten sein, die rund 70 Millionen der 74 Millionen gesetzlich Versicherten von ihrer Kasse angelegt bekommen haben, was man für sich auch ablehnen kann. Kliniken und Praxen sind inzwischen verpflichtet, Daten wie Befunde oder Laborwerte einzustellen. Noch verwenden Millionen Versicherte ihre E-Akte aber nicht aktiv, um eigene Daten anzusehen oder sensible Inhalte zu sperren.
E-Akten sollen im Alltag nützlicher werden
Bisher nütze die ePA vor allem Menschen mit einer Krankheitsgeschichte und vielen Befunden, sagte die Ministerin. Es gehe aber um praktischen Mehrwert für alle. Dafür plant das Ressort nun ein Gesetz. «Versicherten sollen nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung angeboten werden», heißt es im Referentenentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete der «Politico Pro-Newsletter Gesundheit» darüber.
Konkret sollen die Krankenkassen demnach spätestens ab Februar 2028 zusätzliche Funktionen in ihren ePA-Apps einrichten: zum Buchen von Terminen und mit einem Zugang zu einer standardisierten ersten Einschätzung von Beschwerden, nach der man bei Bedarf zu einem Behandlungstermin gelotst werden kann. Solche Ersteinschätzungen, bei denen man sich durch bestimmte Fragen klickt, werden schon beim Terminvermittlungsservice der Kassenärzte angeboten, der auch über die Hotline 116 117 erreichbar ist.
E-Überweisungen sollen bis 2029 starten
Vorgesehen sind zudem generelle Regelungen, die auch schon bestehende kommerzielle Plattformen für Terminbuchungen betreffen. Dazu sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen Anforderungen vereinbaren. Sie sollen gewährleisten, dass gesetzlich Versicherte einen «gleichmäßigen» Zugang zur Versorgung erhalten - indem etwa ausgeschlossen werden muss, dass jemand wegen Vorerkrankungen nur nachrangig Termine bekommt.
Außerdem soll die Einführung von E-Überweisungen geregelt werden. Angestrebt wird, dass sie ab 1. September 2029 etwa von Hausärzten genutzt werden sollen, um Patienten zu Fachärzten zu schicken.
Die Kassen unterstützen die Pläne. Für Patienten bringe es deutliche Vorteile, wenn die E-Akte eine Schlüsselrolle einnehme und mit neuen Services verknüpft werde, sagte der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas. Damit es bei Terminvergaben aber immer nach der medizinischen Dringlichkeit gehe, müssten einheitliche Standards bei der Ersteinschätzung gelten. «Kommerzielle Interessen haben bei der Terminvermittlung keinen Platz.»