Neue Paket-Regel bei DHL und Hermes - was Kunden beim Versand beachten müssen
Autor: Alexander Milesevic
Deutschland, Mittwoch, 08. Januar 2025
Für den Versand von Paketen gibt es seit Anfang des Jahres eine neue Regelung, die Kunden von DHL und Hermes beachten müssen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen.
Absender müssen Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 Kilogramm seit Beginn des Jahres 2025 mit einer Gewichtsangabe versehen. Das liegt an einer Novelle des Postgesetzes, die den Hinweis für private und geschäftlich versendete Pakete vorschreibt. Demnach müssen Kunden von DHL oder Hermes künftig beim Erstellen des Versandscheins das genaue Gewicht ihrer Sendung in den Sendungsdaten, den sogenannten PAN-Daten, angeben.
Für den Versand muss die entsprechende Kennzeichnung muss bei dem Versand von Paketen auf dem Label korrekt aufgebracht sein. Hat das Paket ein erhöhtes Gewicht, muss es mit den korrekten Gewichtsangaben gekennzeichnet sein. Kunden müssen die Angabe entweder beim Erstellen des Versandscheins machen oder per Hand auf das Paket schreiben. Kunden, die den Paketschein handschriftlich ausfüllen, können die Gewichtsklasse ankreuzen und die Gewichtsklasse bei "unter 10 Kilogramm", "über 10 Kilogramm" oder "über 20 Kilogramm" angeben.
Gewichtsangabe beim Versenden von Paketen notwendig - so viel kostet eine Sendung seit dem neuen Jahr
Wie viel der Versand eines Pakets dann kostet, liegt am Gewicht der Sendung. Gleich blieben die Kosten im Vergleich zum Vorjahr lediglich bei Sendungen von über fünf Kilogramm. Während sowohl bei den DHL-Päckchengrößen S und M auf 4,19 Euro beziehungsweise 5,19 anstieg, erhöhe der Post-Konzern auch die Preise für leichtere Pakete mit einem Gewicht von bis zu fünf Kilogramm:
Die Angabe der korrekten Gewichtsklasse soll helfen, das richtige Porto zu berechnen. Das Logistikunternehmen Hermes teilte auf seiner Homepage mit: "Private Versender, die den Hermes PrivatPaketService nutzen, müssen beim Paketversand eine Angabe zur Gewichtskategorie ihrer Sendung machen, im Anschluss wird durch Hermes eine entsprechende Kennzeichnung vorgenommen." Ausgenommen davon seien Retouren und internationale Sendungen.
Gewichtsangabe auf Paketen soll Mitarbeiter von Paketlieferanten schützen
Die neue Regelung soll die Mitarbeiter von Paketlieferanten schützen und sicherstellen, dass schwere Pakete korrekt transportiert werden können - besonders schwere Pakete sollen künftig nur noch von zwei Zustellerinnen und Zustellern befördert werden dürfen. Eine Ein-Personen-Zustellung ist nur noch bis einer Gewichtsgrenze von 23 Kilo erlaubt. In der Spanne 20 bis 23 Kilo ist die Ein-Personen-Beförderung zwar erlaubt, dafür soll aber ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden.
"Die Einhaltung des Gesetzes durch alle Marktteilnehmer sollte engmaschig von den Aufsichtsbehörden überwacht werden, damit das Gesetz auch tatsächlich allen Beschäftigten der Branche zugutekommt", erklärte DHL.
Neben den gestiegenen Preisen für das Versenden von leichteren Paketen wurde mit dem Jahreswechsel auch das Briefporto erhöht, nachdem die Post einen kräftigen Preisaufschlag gefordert und damit einen Streit entfacht hatte. ami/mit dpa