Ökostrom vom eigenen Dach: Reiche mildert Einschnitte ab
Autor: dpa
, Freitag, 17. Juli 2026
Nach monatelangem Vorlauf legt das Bundeswirtschaftsministerium einen neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor. An einigen Punkten wurde nachgebessert.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Dies geht aus dem neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Übergangssystem.
Geplant ist eine «befristete Übergangszahlung»
«Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr», heißt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Übergang sei aber die «befristete Übergangszahlung» angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.
Direktvermarktung heißt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung.
Widerspruch gegen ersten Entwurf
Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.
Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieß. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende.
Weniger Abregelungen
Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anpassen. Teure «Abregelungen» sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist «Redispatch».