Obi vs. Hornbach: Gericht fällt wichtige Entscheidung in Streit um Farbe Orange
Autor: Redaktion
Karlsruhe (Baden), Donnerstag, 17. Sept. 2026
Dürfen neben Obi auch andere Baumarktketten wie Hornbach und Globus weiterhin Orange für ihren Auftritt nutzen? Das Bundesgericht hat nun eine wichtige Entscheidung gefällt.
Orange ist für alle da - im Streit um Markenschutz für ihr "Obi-Orange" hat die Baumarktkette Obi eine Niederlage erlitten. Der Farbton, eine Art Hellrot-Orange, sei nicht schützenswert, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und wies die Revision des Unternehmens gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts zurück. Dieses hatte zuvor die von zwei Konkurrenten, den Ketten Hornbach und Globus, beantragte Löschung dieser sogenannten abstrakten Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt für rechtens erklärt. Daraufhin zog Obi vor den BGH und unterlag.
Die Farbe Orange sei höchstens ein Hinweis auf Baumarktketten im Allgemeinen, aber nicht auf einen speziellen Baumarkt wie Obi, so der Vorsitzende Richter des Ersten Zivilsenates, Thomas Koch. Abstrakten Farbmarken - das sind Marken, die einen Farbton als solchen schützen - fehle es in der Regel an Unterscheidungskraft. Verbraucher könnten, wie im vorliegenden Fall, nicht aufgrund der Farbe eines Produktes auf dessen Herkunft schließen.
"Wir begrüßen das Urteil": Entscheidung in Baumarkt-Rechtsstreit
Damit endet eine langjährige Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen und den Baumarktketten Hornbach und Globus. Deren Marktauftritt ist ebenfalls von der Farbe Orange geprägt. Auch weitere Baumarktketten arbeiten mit der Farbe Orange oder Rot, hatte schon das Bundespatentgericht argumentiert. Dem folgte nun auch der BGH. Es fehle dem "Obi-Orange" an der nötigen Unterscheidungskraft. "Unsere Hausfarbe bleibt Orange", sagte Obi in einer ersten Reaktion. "Unabhängig von der formellen Registereintragung bleibt die Farbe Orange natürlich weiterhin eines der zentralen visuellen Erkennungsmerkmale von Obi." Die BGH-Entscheidung ändere in der Praxis nichts an der Markenidentität in den Märkten und der täglichen Kommunikation des Unternehmens.
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Obi hatte den Farbton 2010 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Das aber hatte dann die Konkurrenz auf den Plan gerufen - sie kann nun einen Erfolg verbuchen. "Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Farbmarke Orange sehr", hieß es von einem Hornbach-Sprecher. Für den BGH hatten auch mehrere Gutachten, die die Parteien im Zuge des Rechtsstreites vorlegten, eine maßgebliche Rolle gespielt.
Obi hatte dabei im Abstand von mehreren Jahren gleich zwei demoskopische Expertisen erstellen lassen, denen zufolge 45,6 und später 49,6 Prozent der Gesamtbevölkerung die Farbe Orange mit Obi verbanden. Das sei zu wenig, so sah es nach dem Bundespatentgericht auch der BGH. Ein Gutachten von der Gegenseite war auf einen "Zuordnungsgrad" von sogar nur 30 Prozent gekommen.
Vergleichbare Streitigkeiten bei anderen Marken
Für das "Obi-Orange" gilt damit nicht, was andere Unternehmen in aufsehenerregenden Farbstreits erreicht hatten: So hatten die Sparkassen vor rund zehn Jahren einen Rechtsstreit um "ihr" Rot für sich entschieden. Ebenfalls erfolgreich war der Schweizer Süßwarenhersteller Lindt, der den charakteristischen Goldton der Folie seines Schoko-Osterhasen schützen ließ. Auch die Farbe Lila gilt seit einer BGH-Entscheidung als Inbegriff für "Milka"-Produkte. Gleiches gilt für die Farbe Magenta als Markenzeichen der Telekom.