Umstrittene Reform
Die von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP und maßgeblich vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes soll grundlegend reformiert werden.
Zentrale und umstrittene Vorgaben von Habecks «Heizungsgesetz» sollen gekippt werden, vor allem die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Kernpunkte des neuen Gesetzes
Eckpunkte der schwarz-roten Koalition für eine Reform sehen vor, dass der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll - sie müssen aber von Januar 2029 an mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Geplant ist eine «Bio-Treppe» mit vier Stufen bis 2040.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine «Grüngasquote» eingeführt werden. Das Ziel der Koalition: Das neue Gesetz solle «technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher» werden. Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe soll erhalten bleiben.
Umweltverbände warnen vor einer Kostenfalle beim Gas - langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Zudem gibt es Warnungen, dass Biogase die Heizkosten verteuern. Kritisiert werden zudem Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudebereich - die Abhängigkeit von fossilen Energien werde verlängert.
Stufen der Bio-Treppe
Die nun erzielte Einigung der Koalition sieht Regelungen vor, wenn in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ausgetauscht wird, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird. Dann sollen sich bei den ersten drei der geplanten vier Stufen der «Bio-Treppe» Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil teilen. Zudem sollen von 2028 an die anfallenden Kohlendioxidkosten je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, ebenso anfallende Gasnetzentgelte.
Gemischtes Echo
«Eine hälftige Teilung der CO2-Kosten, der Gasnetzentgelte und der biogenen Anteile zwischen Mieter und Vermieter wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness», sagte Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbunds. «Unser weitergehender, die Mieter noch stärker entlastender Vorschlag eines Heizkostendeckels wurde leider nicht aufgegriffen, da die Union ihn nicht unterstützt hat. Die nun beschlossene 50/50-Regelung würde aber dafür sorgen, dass Vermieterinnen und Vermieter stärker an den Folgekosten ihrer Investitionsentscheidungen beteiligt werden und könnte Anreize für klimafreundliche und wirtschaftliche Heizlösungen setzen.»
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, sprach dagegen von einem «politischen Offenbarungseid». Er sagte: «Mieter sollen vor Kosten geschützt werden, die allein der Staat zu verantworten hat: CO2-Preis, hohe Netzentgelte und alternative Brennstoffe.» Die Kosten einseitig auf die Immobilieneigentümer abzuwälzen und dies als Mieterschutz zu feiern, habe mit verantwortungsvollem politischen Handeln nichts zu tun. «Die Quittung werden alle Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren bezahlen: kein neuer bezahlbarer Wohnraum, ein sich rapide verschlechternder Immobilienbestand und die Vernichtung der privaten Altersvorsorge.»