Neues Gutachten vom Verfassungsschutz: Droht der AfD das Parteiverbot?
Autor: Gwendolyn Kaiser
Deutschland, Montag, 26. Februar 2024
Die AfD ist bisher als "Verdachtsfall" zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen vom Bundesamt für Verfassungsschutz eingestuft. Nun soll der Verfassungsschutz eine neue Einstufung vorgenommen haben.
Als "Prüffall" auf Rechtsextremismus wurde die AfD erstmals 2019 vom Bundesamt für Verfassungsschutz eingestuft. Zwei Jahre später wurde die Partei zum "Verdachtsfall" hochgestuft. Die Bemühungen der AfD, gerichtlich gegen die Einstufung vorzugehen, scheiterte zunächst, wie es in einer Pressemitteilung des Verfassungsschutzes heißt.
Bislang werden die Junge Alternative und die AfD-Landesverbände in Sachsen und Thüringen als "gesichert extremistische Bestrebung" vom Verfassungsschutz eingestuft. Doch bald könnte auch die Gesamtpartei als solche eingeschätzt werden. Nach Medienberichten arbeite der Verfassungsschutz diesbezüglich an einem neuen Gutachten. Könnte die Partei nun bald verboten werden?
Demonstrationen gegen Rechts: So kommt es zum Parteiverbot
Nach dem Geheimtreffen zwischen AfD-Funktionären und Rechtsextremisten, bei dem Deportationspläne geschmiedet wurden, waren bundesweit Demonstrationen gegen Rechts zu beobachten. Anfang Februar fanden 25.000 Teilnehmer in Nürnberg zusammen und setzten ein Zeichen gegen Rechtsextremismus.
Seither steht auch ein von den Demonstranten gefordertes Parteiverbot der AfD zur Debatte. Für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Zum einen muss eine verfassungsfeindliche Haltung vertreten sein und zum anderen muss diese Haltung in "aktiv kämpferische, aggressive" Weise umgesetzt werden.
Steht eine Partei also in Verdacht, die demokratische Grundordnung zielgerichtet beseitigen zu wollen und es liegen Beweise dafür vor, kann dies das Bundesverfassungsgericht auf Antrag prüfen und über ein Verbot entscheiden.
Neue Einstufung könnte Parteiverbot nach sich ziehen
Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung (SZ) befasst sich das Bundesamt für Verfassungsschutz seit Monaten schon mit einem neuen Gutachten zur Hochstufung der gesamten AfD als "gesichert extremistische Bestrebung". Dies ginge aus internen E-Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes hervor.
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Diese neue Einstufung würde bedeuten, dass gezielte Aktivitäten seitens der AfD, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen, vorliegen. Da hiermit beide Kriterien für eine Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens erfüllt wären, könnte ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden.