Neuerung bei Nachnamen beschlossen: Was sich für Paare jetzt ändert
Autor: Agentur dpa
Deutschland, Donnerstag, 24. August 2023
Das deutsche Namensrecht soll endlich flexibler werden. Was ändert sich genau?
Das starre deutsche Namensrecht soll flexibler werden. So sollen Paare und deren Kinder mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens erhalten, wie das Kabinett am Mittwoch (23.08.2023) in Berlin beschloss.
Künftig sollen etwa beide Ehepartner einen Doppelnamen führen können. Die Grünen hatten kürzlich sogar den Vorschlag gebracht, Nachnamen miteinander verschmelzen zu lassen.
Änderung bei Nachnamen beschlossen: Beide Ehepartner können Doppelnamen führen
"Das deutsche Namensrecht ist offen gestanden mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit in diesem Land nicht mehr kompatibel", sagte der federführende Justizminister Marco Buschmann (FDP). "Es gibt viele Paare, die sich ein gleichberechtigtes Zusammenleben wünschen, das auch zum Ausdruck bringen wollen, beispielsweise echte Doppelnamen führen wollen. Das machen wir möglich."
Die Neuerungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Mai 2025 in Kraft treten, damit die Standesämter genug Zeit zur Umstellung haben. Was übrigens nicht geplant ist: Eine Verschmelzung von Namen, bei der etwa "Müller" und "Özcan" zu "Mülcan" oder "Özler" würden.
Wenn Frau Müller und Herr Özcan heiraten, sollen künftig beide einen Doppelnamen führen können - und zwar egal in welcher Reihenfolge und ob mit oder ohne Bindestrich. Auch wenn einer von beiden ursprünglich einen anderen Geburtsnamen hatte - also etwa Frau Müller vor ihrer ersten Heirat Schmidt hieß - kann dieser Teil des neuen Doppelnamens werden. Auch Bestandteile schon geführter Doppelnamen können Teil des neuen Doppelnamens werden.
Endlose Namensketten soll es nicht geben
So oder so gilt aber: Endlose Namensketten soll es weiterhin nicht geben, bei zwei Namen ist Schluss. Wer schon einen Dreifachnamen wie Müller-Meier-Özcan hat, darf ihn allerdings behalten. Beide Partner sollen auch keine unterschiedlichen Doppelnamen führen dürfen.
Kinder von Eheleuten sollen den gemeinsamen Doppelnamen nach der Geburt ebenfalls erhalten. Kinder sollen übrigens auch dann einen Doppelnamen bekommen können, wenn ihre Eltern keinen führen und unabhängig davon, ob diese verheiratet sind. Gemeinsame Ehenamen bleiben aber verheirateten Paaren oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten.