Neue Rechte für Fluggäste - Das soll sich ändern
Autor: Ann-Kristin Wenzel, dpa
, Montag, 15. Juni 2026
Wer mit dem Flugzeug reist und zu spät ankommt, erhält eine Entschädigung - auch künftig nach ähnlichen Regeln wie bisher. Einiges soll aber moderner werden.
Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU steht fest: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt.
Das soll sich unter anderem ändern
- beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: «Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.» Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.
- bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen.
- bei Gebühren: Kinder unter 14 Jahren dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.
- bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden haben neun Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.
Das soll bei Verspätungen gelten
Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung endgültig angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde - solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.
Das sagen Abgeordnete
Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei «nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte», teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. «Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.» Das Parlament habe «erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden». Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.