Neuer Schnieder-Aufschlag: Das ist beim Führerschein geplant
Autor: Andreas Hoenig, dpa
, Mittwoch, 11. Februar 2026
Der Führerschein soll günstiger werden, sagt die Bundesregierung. Verkehrsminister Schnieder stellt weiterentwickelte Vorschläge vor. Dürfen bald Eltern oder Freunde bei der Ausbildung helfen?
Digitaler, einfacher, schneller - und günstiger: Das sind die Ziele einer umfassenden Führerschein-Reform in Deutschland. Fahrschüler sollen Ausbildungsfahrten auch mit den Eltern machen können. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) konkretisierte nach einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern Vorschläge, die er im vergangenen Oktober gemacht hatte. Kein Vorschlag gehe zulasten der Verkehrssicherheit, sagte Schnieder. «Das ist und bleibt die rote Linie.»
Kosten sollen runter
«Der Führerschein ist in Deutschland einfach zu teuer», sagte der Minister in Berlin. Die Kosten für einen Pkw-Führerschein lägen im Durchschnitt bei rund 3.400 Euro. In der Spitze gehe das bis auf 4.000 oder 4.500 Euro in einzelnen Regionen hoch. «Das ist für Jugendliche oder Berufseinsteiger ein ziemlicher Batzen Geld, für manche unbezahlbar.» Wenn man an Familien mit zwei oder drei Kindern denke, sehe man das Ausmaß der Kosten. Deshalb solle die Fahrausbildung so reformiert werden, dass die Kosten sinken.
Kernpunkte der Reform
In Deutschland sei über Jahrzehnte ein hochkomplexes Regelwerk entstanden, das weit über das notwendige Mindestmaß hinausgingen, sagte Schnieder mit Blick auf EU-Vorgaben. Das ist konkret geplant:
- Digitaler Unterricht statt Präsenzpflicht: Künftig sollen sich die Fahrschülerinnen und Fahrschüler in allen Führerschein-Klassen das erforderliche theoretische Wissen ausschließlich online aneignen dürfen. Die Fahrschulen können weiterhin Theorieunterricht anbieten, müssen aber nicht. Sie sollen zudem auf Anmietung oder Erwerb von Schulungsräumen verzichten können. Fahrschüler, die ausschließlich online lernen, können sich zur theoretischen Prüfung anmelden - die Fahrschule übernimmt dann nur die praktische Ausbildung.
- Weniger Bürokratie: Viele Vorgaben für Fahrschulen sollen gestrichen werden - zum Beispiel zu Unterrichtsräumen, Lehr- und Lernmitteln.
- Simulatoren: Simulatoren, die bereits jetzt zunehmend in Fahrschulen eingesetzt werden, sollen künftig als Option rechtlich verankert werden, es soll aber keine Pflicht zur Nutzung geben.
- Weniger Fragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung der Pkw-Führerscheinklasse B enthält derzeit 1.169 Fragen - er soll um knapp 30 Prozent verringert werden
- Weniger Sonderfahrten: Beim Pkw-Führerschein sind bisher zwölf Sonderfahrten je 45 Minuten vorgeschrieben - Überland, Autobahn und Dunkelfahrt. Europarechtlich verpflichtend sind sie laut Ministerium aber nicht, deswegen soll ihre Zahl deutlich auf drei Sonderfahrten verringert werden - jeweils eine Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt.
- Praktische Fahrprüfung: Bei der Klasse B beträgt die Fahrzeit aktuell 30 Minuten und die Prüfungsdauer 55 Minuten - Ein- und Ausparken etwa gehören nicht zur Fahrzeit. Die Fahrzeit soll nun auf das EU-Mindestmaß verringert werden, um mehr Prüfungen pro Tag durchzuführen und damit Wartezeiten zu verkürzen. Für Pkw soll die Mindestfahrzeit künftig 25 Minuten betragen, die Prüfungsdauer 40 Minuten.
- Mehr Preistransparenz: Fahrschulen sollen Preise online verfügbar machen. Die Daten sollen dann Vergleichsportale aufbereiten können.
- Fahrprüfer: Für die Abnahme der praktischen Prüfungen solle kein Diplomingenieur mehr erforderlich sein, so Schnieder. Auch dies habe teilweise zu Engpässen geführt.
Laienausbildung
Bereits im Oktober hatte das Ministerium von einer «Experimentierklausel» gesprochen. «Nahestehende Personen» sollten in die Fahrausbildung einbezogen werden können - in der Regel dürften das die Eltern sein. Die Grundidee: Bereits im Rahmen der Fahrausbildung sollen Fahrschülerinnen und Fahrschüler deutlich mehr Fahrpraxis gewinnen - und damit besser auf die Prüfung vorbereitet werden. Das Stichwort: Laienausbildung. In Österreich werde dies erfolgreich gemacht.
In dem nun vorgelegten Papier heißt es, die Regelung solle zeitlich befristet auf fünf Jahre eingeführt werden. Nach einer erfolgreichen theoretischen Prüfung und sechs Fahrstunden in der Fahrschule sollen Fahrschüler in der Laienausbildung 1.000 Kilometer Fahrpraxis in Begleitung sammeln, die per Fahrtenbuch festgehalten werden. Danach soll es wieder in die Fahrschule gehen, bei der dann unter anderem noch die Sonderfahrten gemacht werden. Für Laienausbilder sollen Anforderungen gelten - so müssen sie den Pkw-Führerschein seit mindestens sieben Jahren besitzen und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.