Nachsendeauftrag in Deutschland: Verbraucherschützer warnen vor Preisfalle
Autor: Agentur dpa
Bonn, Donnerstag, 21. Mai 2026
Wer in Internet-Suchmaschinen Begriffe wie Brief und Nachsendung eingibt, bekommt ganz oben Websites kleiner Anbieter angezeigt. Die haben saftige Preise. Das ruft Verbraucherschützer auf den Plan.
Verbraucherschützer und die Deutsche Post warnen vor einer Kostenfalle bei Nachsendeaufträgen, die wegen Umzügen oder längerer Abwesenheit gestellt werden. Jedes Jahr landeten etwa 350.000 Nachsendeaufträge bei sogenannten Drittanbietern, die im Internet mit so einer Dienstleistung werben und überteuert sind, teilte der Bonner Konzern mit.
Ein sechs Monate gültiger Nachsendeauftrag kostet bei vielen Drittanbietern rund 130 Euro, ein direkt bei der Deutschen Post abgegebener Online-Auftrag hingegen nur 32 Euro. Die Drittanbieter leiteten den Auftrag letztlich nur an die Post weiter und strichen sich etwa 100 Euro ein, ohne hierbei einen relevanten Zusatznutzen zu bieten, moniert die Post und warnt: "Achtung Preisfalle".
Nachsende-"Preisfallen" bei Online-Drittanbietern – Verbraucherschützer und die Deutsche Post warnen
Die eigentliche Arbeit der Nachsendung erledigt die Post. Ihre Technik erkennt, dass ein Empfänger nicht mehr an der angegebenen Adresse wohnt, woraufhin die neue Adresse auf den Brief gedruckt und die Sendung dann umgeleitet wird. Die Post muss die Aufträge der Drittanbieter wegen einer gesetzlichen Pflicht annehmen. Die meisten Nachsendeaufträge gehen direkt bei der Post ein, etwa jeder fünfte online abgegebene Auftrag stammt aber von besagten Drittanbietern.
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Die Post betont, dass sie außerhalb dieser gesetzlichen Pflicht in keiner Verbindung zu diesen Firmen stehe. Das Bonner Unternehmen ärgert sich, dass viele dieser Online-Angebote in der Farbe Gelb gehalten sind und einen Briefkasten zeigen. Zudem enthalten die Websites Formulierungen, die beim flüchtigen Lesen so wirken, als würde der Auftrag bei der Post oder bei einer Post-Tochterfirma abgegeben.
Man gehe "konsequent mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen Drittanbieter vor, wenn diese gegen gesetzliche Vorgaben, Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen", heißt es vom gelben Riesen. Das Unternehmen wagte sich in Rechtsstreitigkeiten mit Drittanbietern, musste hierbei aber Rückschläge einstecken.
Post ergriff rechtliche Schritte gegen Drittanbieter – bislang vergeblich
Nun publiziert die Post erstmals eine Zahl zu den jährlichen Drittanbieter-Anträgen und geht mit dem Thema an die Öffentlichkeit, um den überteuerten Nachsendungen Einhalt zu gebieten und zu verhindern, dass irrtümlich das eigene Image leidet. Denn es trudeln immer wieder Beschwerden über den hohen Preis bei Nachsendungen ein - und das, obwohl die Post gar nichts für den Preis der Online-Firmen kann.
Einen finanziellen Vorteil hat die Post nicht, wenn Verbraucher ihre Nachsendeanträge bei ihr direkt und nicht bei den Drittanbietern einreichen. Denn die Post bekommt ihr Geld ohnehin - entweder direkt vom Verbraucher oder von den Drittanbietern.