Nach tödlichem Angriff: Welche Hunderassen sind gefährlich?
Autor: Redaktion
Hannover, Donnerstag, 05. April 2018
Die Hundeattacke mit zwei Toten in Hannover sorgt für Fassungslosigkeit. Der Fall befeuert die Diskussion um Kampfhunde.
In Hannover starben am Dienstagabend eine Mutter und ihr Sohn - wohl getötet von ihrem eigenem HundChico . Am Freitag werden die Obduktionsergebnisse erwartet. Danach soll klar sein, ob die 52-jährige Frau und ihr 27 Jahre alter Sohn tatsächlich von dem Tier totgebissen wurden. So hatte es die erste Untersuchung eines Rechtsmediziners ergeben. Denn über die Zahl der Bisse oder die Art der Verletzungen gab es bisher keine Auskunft.
Bei dem mittlerweile in einem Tierheim untergebrachten Hund handelt es sich um einen Staffordshire-Terrier-Mischling. In Bayern sind sowohl Staffordshire Bullterrier als auch American Staffordshire Terrier als Kampfhunde eingestuft, teilte das Innenministerium auf Anfrage dieser Redaktion mit. Was aber heißt das genau?
Es gibt zwei Kategorien
Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Eine deutschlandweit einheitliche Regelung gibt es nicht. In Bayern hat das Innenministerium entschieden, bestimmten Hunden generell eine "gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit" zu unterstellen. Diese werden in der sogenannten "Kampfhundeverordnung" in zwei Kategorien unterteilt.
Zur ersten Gruppe gehören Rassen, die "unwiderlegbar" als gefährlich angesehen werden - wie etwa American Staffordshire Terrier, Pit Bull oder Staffordshire Bullterrier. Bei Hunden der zweiten Kategorie, können Halter beweisen, dass ihr Vierbeiner harmlos ist. Dazu muss das Tier einen Wesenstest bestehen. Möglich ist das beispielsweise bei einem American Bulldog, einem Bullterrier, einer Bordeaux Dogge oder Rottweilern.
Ohne Erlaubnis drohen Strafen
Wer in Bayern einen solchen Hund halten will, braucht die Erlaubnis seiner Gemeinde. Ausnahmen gibt es wenige, wie etwa für Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, der Bundespolizei und der Zollverwaltung. Bis zu zehntausend Euro Strafe drohen Haltern, die unerlaubt gefährliche Tiere besitzen oder die gestellten Auflagen nicht erfüllen.
Ein Beispiel für solche Auflagen sei die Kennzeichnungspflicht für Kampfhunde, sagt Marlene Rathgeber, stellvertretende Pressesprecherin der Regierung von Unterfranken. Zudem müssen gefährliche Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks an der Leine geführt werden. Und in der Regel werde von den Gemeinden auch ein Maulkorbzwang angeordnet.