Millionen Menschen leiden weltweit unter Ausbeutung durch Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen. Firmen, die damit Geld verdienen, sollen es in der EU künftig schwerer haben.
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, wie aus Mitteilungen des Europaparlaments und der EU-Staaten hervorgeht.
Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind, wie die EU-Staaten mitteilten.
Unternehmen sind nach den geplanten Regeln den Angaben zufolge für ihre Geschäftskette, also auch Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerten Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling verantwortlich. Der Finanzsektor soll zunächst von den Vorgaben ausgeschlossen werden. Grundsätzlich gelten die Regeln für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz. Firmen, die nicht in der EU sitzen, fallen unter das Gesetz, wenn sie in der EU einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro machen. Die EU-Kommission soll eine Liste der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Die Einigung muss vom Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden, das ist normalerweise aber Formsache. Die Europaabgeordnete Svenja Hahn stellte jedoch in Frage, ob das in diesem Fall geschehen wird. Entscheidende Punkte seien in den nächtlichen Verhandlungen nicht besprochen worden, so die FDP-Politikerin.
Deutschland muss nachschärfen
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, sprach zwar von einem guten Tag für die Menschenrechte, sie hätte sich aber noch strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz gewünscht. Die Grünen-Politikerin betonte auch, dass das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Gesetz hinaus gehe. So müssten in Zukunft mehr Unternehmen über ihre gesamte Lieferkette hinweg Risiken erfassen. Das EU-Lieferkettengesetz ist eine sogenannte Richtlinie, die die Bundesregierung noch in nationales Recht umsetzen muss, in Deutschland gilt seit Jahresbeginn bereits ein Lieferkettengesetz.
Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi wies darauf hin, dass mit dem Gesetz deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar seien, was bislang im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen sei. So könnten Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Vehemente Kritik aus der Wirtschaft
Wirtschaftsverbände befürchten zu großen Bürokratieaufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind. Nach der Einigung teilte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger mit: «Das Ergebnis ist ein übereilter und handwerklich schlecht gemachter Kompromiss.» DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks sagte, die Regelungen seien weder praxistauglich noch verhältnismäßig. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer bezeichnete das Vorhaben als den «nächsten Sargnagel für die internationale Wettbewerbsfähigkeit».