Mehr ausländische Beschäftigte für Deutschland?
Autor: dpa
, Freitag, 01. März 2024
Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.
Mit der Aufenthaltsmöglichkeit für Ausländer aufgrund berufspraktischer Erfahrung tritt heute ein Herzstück des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft.
«Fachkräfte mit Abschluss und Berufserfahrung können dann auch ohne vorheriges Anerkennungsverfahren einreisen und in Deutschland arbeiten», sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) werteten den Schritt als einen wichtigen Baustein, um der Fachkräftelücke in Deutschland etwas entgegenzusetzen.
Berufserfahrung und Abschluss
Menschen aus Drittstaaten können künftig bereits dann in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Sie müssen also noch keine in Deutschland anerkannte Ausbildung vorweisen. Das soll Bürokratie einsparen und Verfahren verkürzen. Das Arbeitsplatzangebot in Deutschland muss ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro zusichern - bei Tarifbindung des Arbeitgebers genügt eine Entlohnung entsprechend des Tarifvertrags.
Anerkennungspartnerschaft
Wenn die Berufsqualifikation weiterhin anerkannt werden muss - wie etwa in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen - und sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten, dann kann das Verfahren künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland begonnen werden. Arbeitgeber und die angehende Fachkraft verpflichten sich dabei, nach der Einreise die Anerkennung zu beantragen und das Verfahren aktiv zu betreiben.
Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann sich dabei in Deutschland nebenher nachqualifizieren oder schon arbeiten. Grundvoraussetzungen für die Anerkennungspartnerschaft sind ein Arbeitsvertrag und eine im Ausbildungsstaat anerkannte, mindestens zweijährige Berufsqualifikation oder ein Hochschulabschluss. Darüber hinaus sind deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau A2 erforderlich.
Anstellung bis zu acht Monate
Zur Deckung von zeitweilig besonders hohem Arbeitskräftebedarf wird eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung ermöglicht. «Für Arbeitgeber ist dies eine gute Möglichkeit, ausländische Fachkräfte anzuwerben und bis zu acht Monate einzustellen», so das Innen- und Arbeitsministerium. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierfür für das Jahr 2024 ein Kontingent von 25.000 festgelegt.
Leichter Jobben neben Studium
Auch in anderen Bereichen gibt es Änderungen. So können - angesichts der Engpässe im Pflegebereich - künftig auch qualifizierte Pflegehilfskräfte nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung zur Pflegehilfskraft in Deutschland erworben oder anerkannt ist. Nicht-EU-Ausländer dürfen Nebenjobs ausüben und erhalten mehr Zeit, um ihre berufliche Qualifikation anerkennen zu lassen, wenn sie zu Bildungszwecken oder für Sprachkurse nach Deutschland kommen.