Mehr Arbeit für Asylbewerber - was die Ampel plant
Autor: Martina Herzog, dpa
, Mittwoch, 01. November 2023
Arbeitskräfte werden gesucht, doch für die Beschäftigung von Geflüchteten gibt es einiges an Hürden. Die will die Ampel-Regierung nun ein Stück weit senken. Doch Wirtschaftsvertreter wünschen sich mehr.
Asylbewerber sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig früher und einfacher in Deutschland arbeiten können.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) lobt den Beschluss des Kabinetts als Mittel gegen den Arbeits- und Fachkräftemangel. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verspricht sich eine schnellere Integration von der Reform.
Was soll sich ändern?
Asylbewerber, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, sollen künftig schon nach sechs Monaten arbeiten dürfen. Das konnten bisher nur Eltern mit Kindern, für Alleinstehende galt eine Frist von neun Monaten.
Wer soll nicht profitieren?
«Wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, wessen Asylantrag offensichtlich unbegründet ist oder wer seine Identitätsklärung verweigert, darf weiterhin nicht arbeiten», erklärte Faeser. Bei sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gehen die deutschen Behörden davon aus, dass es dort in der Regel weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gibt und den Betroffenen damit in ihrer Heimat kein ernsthafter Schaden droht.
Geduldeten soll im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden. Das sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können, zum Beispiel wegen Krankheit. Zudem sollen mehr Menschen bleiben, die hier arbeiten und deswegen geduldet werden («Beschäftigungsduldung»).
Was soll sich bei der Beschäftigungsduldung ändern?
Bisher kann diese Möglichkeit nur nutzen, wer vor dem 1. August 2018 in die Bundesrepublik gekommen ist. Künftig sollen alle, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind, diese Chance auf eine langfristige Bleibeperspektive nutzen können. Eine Beschäftigungsduldung soll außerdem in Zukunft schon nach einer Beschäftigung von 12 statt bislang 18 Monaten erteilt werden. Die erforderliche Arbeitszeit pro Woche soll von 36 auf 20 Stunden sinken.
Was sich nicht ändert: Wer von der Beschäftigungsduldung profitieren will, muss Deutsch sprechen, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, darf keinen Bezug zu extremistischen Organisationen haben und muss straffrei sein. Der Bundestag muss noch über die Neuerungen beraten und sie am Ende beschließen.