Berufungsprozess gegen Schweinezüchter hat begonnen: Mehr als 1600 Schweine starben in "Massentierhölle"
Autor: Redaktion
Ulm (Donau), Mittwoch, 05. Februar 2020
Knapp ein Jahr nach der Verurteilung des Schweinezüchters aus Baden-Württemberg zu drei Jahren Haft, beginnt heute der Berufungsprozess. Das Urteil hat laut Tierschützern ein "historisches" Zeichen gesetzt, dass die Branche erschüttert. Es sind zwei Verhandlungstage geplant.
Update, 05.02.2020: Berufungsprozess gegen Schweinezüchter hat begonnen
Vor knapp einem Jahr, am 15.03.2019, verurteilte das Amtsgericht Ulm einen Schweinezüchter aus Baden-Württemberg zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Grund für die Strafe sind hunderte Fälle von Tierquälerei, besonderer Grausamkeit und Misshandlung der Tiere aus Profitgier.
Aufnahmen aus den Ställen zeigten damals verwahrloste Tiere, Haufen mit schlimm zugerichteten toten Tieren, hunderte, schwer verletzte Schweine und das brutale Töten der Tiere mit einem Vorschlaghammer. Ermittlungen der Polizei belegten zudem, dass der Stall massiv und über Jahre überbelegt war und dadurch massiver Kannibalismus und Todesraten von über 20 Prozent ausgelöst wurden.
Am Mittwoch, 05.02.2020, hat nun der Berufungsprozess gegen den Schweinezüchter begonnen. Das Landgericht Ulm hat dafür zwei Verhandlungstage anberaumt.
Mehr als 1600 Schweine sollen in "Massentierhölle" ums Leben gekommen sein
Wegen katastrophaler Zustände in seinen Ställen in Merklingen seien laut Deutscher Presseagentur (dpa) Hunderte Schweine verendet oder mussten wegen Verletzungen auf Weisung des Veterinäramtes getötet werden, hieß es zur Begründung des Urteils. Richter Oliver Chama sprach von einer "Massentierhölle". Insgesamt kamen mehr als 1600 Schweine um. Zwei verletzte Tiere soll der Angeklagte sogar selbst mit einem Vorschlaghammer erschlagen haben.
Tierschützer begrüßten das Urteil als "historisch". "Zum ersten Mal wurde in Deutschland ein industrieller Tierhalter wegen Tierquälerei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt", sagte der Gründer und Vereinsvorsitzende von Soko Tierschutz, Friedrich Mülln, der Deutschen Presse-Agentur.
Der 56-jährige Landwirt nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen. Er hatte sich zuvor schuldig bekannt. Bereits 2017 war er wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt worden.