Leipzig: Mädchen (7) stirbt nach Stichverletzungen - kocht eine alte Debatte neu hoch?
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
Leipzig, Sonntag, 27. Oktober 2024
Mit mehreren Stichen soll eine 13-Jährige in Leipzig ihre Schwester verletzt haben. Die Siebenjährige stirbt. Der Fall beschäftigt die Behörden noch weiter, auch wenn die Tat an sich klar scheint. Der Fall könnte neuen Wind in eine alte Debatte bringen.
Update vom 27. Oktober 2024: Weitere Ermittlungen zu totem Kind in Leipzig
Nach den Stichverletzungen, an denen eine Siebenjährige in Leipzig starb und die mutmaßlich durch ihre ältere Schwester zugefügt wurden, laufen die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft weiter. Obwohl die 13-Jährige nicht strafmündig sei, gehe es darum, die Umstände der Tat aufzuklären, betont ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig. Das Mädchen sei körperlich unverletzt und werde den Angaben einer Polizeisprecherin zufolge weiterhin psychologisch in einer spezialisierten Klinik betreut.
Details zu den tödlichen Verletzungen des jüngeren Mädchens waren zunächst nicht bekannt, eine Obduktion der Leiche wurde veranlasst. Wann diese durchgeführt wird und wann es erste Ergebnisse gibt, sagte die Sprecherin nicht. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei sprachen von einem besonders tragischen Fall.
Demnach soll die 13-Jährige am Freitagabend auf ihre jüngere Schwester eingestochen haben, als die Eltern nicht im Haus waren. Nach der Tat soll die Ältere selbst die Polizei verständigt haben. Die Beamten fanden das schwer verletzte Kind in einem Mehrfamilienhaus im Leipziger Stadtteil Kleinzschocher. Das Mädchen wurde ins Krankenhaus gebracht, wo es laut Polizei bald darauf starb. Eine mögliche Tatwaffe mit Spuren sei sichergestellt worden. Angaben zur Art der Stichwaffe machte die Polizei zunächst nicht.
Diskussion um Absenkung der Altersgrenze für Strafmündigkeit
Als die Eltern noch am Freitagabend über die Tat informiert wurden, sei ein Kriseninterventionsteam dabei gewesen, sagte eine Polizeisprecherin. Solche Teams sind darauf spezialisiert, Angehörigen in Krisensituationen, wie bei Verbrechen oder Unfällen, beizustehen.
Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass Personen unter 14 Jahren als schuldunfähig gelten. Zuletzt wurde häufiger diskutiert, ob die Altersgrenze für Strafmündigkeit gesenkt werden sollte. Hintergrund waren auch besonders extreme Fälle, in denen Kinder als Täter beziehungsweise Tatverdächtige galten.
So soll etwa im April ein damals 13 Jahre alter Junge einen Mann ohne festen Wohnsitz in Dortmund mit Messerstichen getötet haben. Auch der Fall Luise aus NRW ist vielen im Gedächtnis geblieben: Zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren gestanden, die Schülerin erstochen zu haben. Die Ermittlungen waren im Herbst 2023 eingestellt worden, da die beiden Kinder in diesem Fall strafrechtlich nicht belangt werden konnten.
Jugendamt kann eingreifen
Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind, kann das Jugendamt Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Kinder keine weiteren Straftaten begehen.