Diesen Umweg über das Ausland «finde ich falsch», sagt die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge. «Gerade im Ausland finden Leihmutterschaften häufig in einem rechtlichen Umfeld statt, das Frauen nur unzureichend vor gesundheitlicher und finanzieller Ausbeutung schützt. Diese soziale Schieflage halte ich für hochproblematisch.»
Leihmütter sind selbstbestimmt
Frauen sind selbstbestimmt, sie können für sich selbst entscheiden, ob sie ein Kind für jemand anderen austragen möchten. Das gilt vor allem, wenn sie finanziell unabhängig sind. Die Juristin und ehemalige Kandidatin für das Verfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, drückte es in der «Zeit» so aus: «Die Union spricht mit dem Verbot der Leihmutterschaft und übrigens auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. Sie will einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und auch für potenzielle Leihmütter gut ist.»
Die Kommission zur Reproduktionsmedizin empfahl 2024, dass die Zulassung einer «altruistischen» Leihmutterschaft – ohne Bezahlung – erwogen werden könnte. Bedingung seien Schutz der Leihmutter und des Kindeswohls. Der Gesetzgeber könnte zum Beispiel vorgeben, dass zwischen Leihmutter und Wunscheltern schon vor der Schwangerschaft ein enges Verhältnis bestehen muss. Die SPD-Politikerin Wegge sagt: «Ich persönlich bin deshalb für die Einführung einer altruistischen Leihmutterschaft in engen Grenzen auch in Deutschland.»
Argumente gegen eine Zulassung in Deutschland
Gefahr der Ausbeutung
Kritikerinnen und Kritiker halten dagegen, dass Geld zwangsläufig immer eine Rolle bei Leihmutterschaft spielt. Eine Erstattung der oft hohen Kosten einer Schwangerschaft und etwaiger Fehlzeiten im Beruf wäre so oder so notwendig. Wie ließe sich überprüfen, ob nicht doch zusätzlich eine Bezahlung fließt? Leisten könnten sich das dann wohl ohnehin nur Wohlhabende.
Am Ende stünde eine Kommerzialisierung des Kinderkriegens. Die CDU-Abgeordnete Mechthild Heil sprach in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» von einem «ausbeuterischen System zwischen Kaufeltern und Leihmüttern» und betonte: «Ich lehne den Kauf von Kindern und damit die Leihmutterschaft ab.» Die Linken-Politikerin Kathrin Gebel sagt es so: «Unter kapitalistischen Bedingungen droht die Schwangerschaft zur Ware zu werden.»
Medizinische Risiken für Leihmütter
Grundsätzlich werden zwei Formen der Leihmutterschaft unterschieden: In manchen Fällen stammt die Eizelle von der Leihmutter selbst, häufiger jedoch wird eine fremde Eizelle mit Spermien des künftigen Vaters befruchtet. Der daraus entstandene Embryo wird dann der Leihmutter eingepflanzt. Bei dieser sogenannten Xenogravidität sind Mutter und Kind nicht miteinander verwandt.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) spricht in einer Stellungnahme von einem deutlich erhöhten Risiko etwa für Frühgeburt und Präeklampsie. Letztere Komplikation – oft Schwangerschaftsvergiftung genannt – tritt meist in der zweiten Schwangerschaftshälfte auf und geht mit Bluthochdruck und Organschädigung einher.
Nach einer Präeklampsie hätten Frauen ein lebenslang erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Daher sieht die Fachgesellschaft die Praxis der Leihmutterschaft kritisch, wie die 2. Vizepräsidentin, Barbara Schmalfeldt, betont. Allerdings gebe es dazu bislang keine Langzeitstudien, betont die Expertin vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.
Emotionale und rechtliche Risiken
Bundesfamilienministerin Karin Prien, selbst Mutter von drei Söhnen, brachte noch einen Aspekt in die Debatte: In den neun Monaten einer Schwangerschaft baue man eine starke Bindung zu dem Kind auf, sagte die CDU-Politikerin dem Portal «The Pioneer». «Das muss unendlich schwer sein. Ich kann mir das persönlich ehrlicherweise nicht vorstellen.» Wenn eine solche Bindung entsteht und sich eine Leihmutter nach der Geburt gegen eine Abgabe des Babys entscheidet, was ist dann das Beste für das Kind?
Ohnehin kann die rechtliche Beziehung zwischen Leihmutter, Kind und Wunscheltern kompliziert werden. Rechtlich gesehen ist grundsätzlich die Frau die Mutter, die das Kind zur Welt bringt, wie es im Kommissionsbericht von 2024 heißt. Ist die Leihmutter verheiratet, wäre deren Ehemann der Vater des Kindes. Ein «Wunschvater» könnte dies anfechten, wenn er der genetische Vater ist. Ist die Leihmutter nicht verheiratet, kann der «Wunschvater» mit ihrer Zustimmung rechtlich als Elternteil anerkannt werden. Im Streitfall endet das vor Gericht.