Leibliche Väter sollen Rechte besser geltend machen können
Autor: Anne-Beatrice Clasmann, dpa
, Freitag, 04. Juli 2025
Die Bundesjustizministerin legt ihren ersten Entwurf für eine Reform im Familienrecht vor. Umfassende Änderungen, wie sie die Ampel wollte, sind von der schwarz-roten Koalition nicht zu erwarten.
Ein leiblicher Vater soll es künftig leichter anfechten können, wenn für das von ihm gezeugte Kind die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Ein Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, dass die Anfechtung in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes grundsätzlich erfolgreich sein soll, wenn jemand nachweisen kann, dass er der leibliche Vater ist.
Der Entwurf, der Ländern und Verbänden jetzt zur Stellungnahme bis zum 15. August zuging, nimmt vor allem Fälle in den Blick, in denen mit Zustimmung der Mutter bereits ein anderer Mann als rechtlicher Vater anerkannt worden ist.
Es geht um die Bindung zum Kind
Ist das minderjährige Kind älter als ein halbes Jahr, soll es auch in Zukunft grundsätzlich dabei bleiben, dass eine bestehende sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater eine solche Anfechtung verhindert. Eine Ausnahme von dieser Regel soll allerdings gelten, wenn auch der leibliche Vater eine solche Beziehung zu dem Kind hat, zu einem früheren Zeitpunkt hatte oder wenn er sich ernsthaft, aber erfolglos um eine solche Beziehung bemüht hat.
Die in dem Entwurf vorgesehene Altersgrenze stellt darauf ab, dass Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen etwa ab dem siebten Lebensmonat beginnen, eindeutige und stabile Bindungen zu ihren Bezugspersonen zu entwickeln.
Urteil aus dem vergangenen Jahr
Die geplante Änderung geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024. Danach müssen leibliche Väter Anspruch auf ein effektives Verfahren erhalten, um ihre rechtliche Vaterschaft geltend zu machen, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht.
Im konkreten Fall hatte sich ein leiblicher Vater nach der Trennung von der Mutter durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden. Als rechtlichen Vater hatte die Mutter des Kindes jedoch einige Monate nach der Geburt ihren neuen Lebensgefährten eintragen lassen - allerdings erst, nachdem der Kläger einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte. Der leibliche Vater hatte nach der Trennung weiter eine Beziehung zu seinem Sohn gepflegt. Seine Vaterschaft feststellen zu lassen, wurde ihm aufgrund der bestehenden sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater verwehrt.
Interessen aller sollen berücksichtigt werden
«Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr entschieden, dass diese pauschale Regelung leibliche Väter in ihren Grundrechten verletzt», sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). «Wir schlagen jetzt eine Regelung vor, die den Grundrechten aller Beteiligten Rechnung trägt.»