Lebenslange Haft für Vierfachmörder
Autor: Berit Schmidt und Marc Herwig, dpa
, Mittwoch, 31. März 2010
Kaltblütig plante er den Tod seiner Eltern und Schwestern. Dafür muss der Vierfachmörder von Eislingen nun mit einer lebenslangen Haftstrafe büßen. Sein Schulfreund half ihm bei der Tat und kommt für zehn Jahre hinter Gitter.
Das Landgericht Ulm hat die beiden Vierfachmörder von Eislingen zu den höchst möglichen Strafen verurteilt. Der 19-jährige Sohn der getöteten Familie erhielt am Mittwoch wegen Mordes eine lebenslange Gefängnisstrafe. Das Gericht stellte bei ihm eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Sein 20-jähriger Helfer bekam eine Jugendstrafe von 10 Jahren. Die beiden Schulfreunde hatten am 9. April 2009 mit 30 Schüssen die Eltern und die beiden Schwestern des 19-Jährigen Andreas H. erschossen.
Das Gericht ordnete für Andreas H. außerdem eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung an: Zum Ende der Haftzeit wird geprüft, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb eingesperrt bleibt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin. Nach ihrer Überzeugung handelte Andreas H. aus Habgier: Er habe das Vermögen der Familie alleine erben wollen. Bei dem 20-Jährigen Frederik B. hatte die Anklägerin eine vom Gutachter attestierte Entwicklungsstörung berücksichtigt und deshalb eine Jugendstrafe gefordert. Demnach leidet Frederik B. unter dem "Asperger-Syndrom", einer Art Autismus. Die Verteidiger hatten für beide Angeklagten Jugendstrafen gefordert, ohne ein Strafmaß zu nennen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter mit 19 Schüssen erst die Schwestern von Andreas H. beim Fernsehen ermordeten. Danach besuchten sie die ahnungslosen Eltern in einer Gaststätte und plauderten mit ihnen. Kurz danach verließen die beiden Freunde die Kneipe und kehrten zum Tatort zurück. Als die Eltern später dort eintrafen, wurden sie mit elf Schüssen umgebracht. Frederik B. gestand vor Gericht, die Schüsse auf Bitten von Andreas H. alleine abgefeuert zu haben, die Staatsanwaltschaft zweifelte das aber an.