Landgericht: Razzia bei Letzter Generation rechtmäßig
Autor: dpa
, Donnerstag, 23. November 2023
Im Mai hatte die Polizei bundesweit Wohnungen und Geschäftsräume der Letzten Generation durchsucht und Gegenstände beschlagnahmt. Mehrere Beschwerden dagegen wies das Landgericht nun ab.
Gut ein halbes Jahr nach einer bundesweiten Razzia bei der Gruppe Letzte Generation hat ein Gericht in München die Durchsuchungen für rechtmäßig befunden. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I habe zehn Beschwerden als unbegründet verworfen, einer weiteren nur teilweise stattgegeben, teilte ein Gerichtssprecher mit. Dabei sei es aber nur um die Beschlagnahmung einzelner Gegenstände gegangen.
Das Amtsgericht habe ansonsten vor der Razzia im Mai zu Recht angenommen, dass es einen ausreichenden Anfangsverdacht dafür gebe, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.
Ob die Klimaaktivisten tatsächlich eine solche Vereinigung gebildet haben, sei damit aber nicht endgültig entschieden, sagte ein Gerichtssprecher nun. «Das war keine Hauptverhandlung und es ist erst recht kein rechtskräftiges Urteil.» Im Zuge der Ermittlungen und eines möglichen Gerichtsverfahrens könnten sich auch noch entlastende Momente für die Beschuldigten ergeben.
Zwar wurden Aktivisten der Gruppe in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich - unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft.
Noch keine Anklage erhoben
Dazu dauern die Ermittlungen laut einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München aber noch an. «Wir befinden uns im Verfahren immer noch beim sogenannten Anfangsverdacht», sagte der Sprecher. Ergäben die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht, erhebe die Behörde Anklage. Ob es in dem Fall zum Prozess kommt, müsste dann wiederum das zuständige Gericht entscheiden. «Der Zeithorizont im Verfahren ist aber derzeit noch ganz schwer absehbar», sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
Fürs erste habe das Landgericht aber immerhin die Rechtsauffassung der Behörde zum Zeitpunkt der Razzia im Mai bestätigt. Gegen die Entscheidung kann auf dem ordentlichen Rechtsweg auch kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Höchstens eine Verfassungsbeschwerde könnten die Gegner der Maßnahme noch einlegen.
Durchsuchungen hatten Kritik ausgelöst
Im Zuge der Razzia am 24. Mai hatten insgesamt 170 Beamte in 7 Bundesländern 15 Wohnungen und Geschäftsräume der Gruppe durchsucht - konkret in Hessen im Landkreis Fulda, in Hamburg, Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Sachsen (Dresden), Bayern (Augsburg und München), Berlin und im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.