Druckartikel: Längst die Regel

Längst die Regel


Autor: PR-Redaktion

, Samstag, 28. Februar 2015

Befristete Arbeitsverhältnisse


Befristete Arbeitsverträge kommen im Joballtag immer häufiger vor. Fast jeder zweite Arbeitsvertrag hat heute ein Ablaufdatum, also eine Befristung. Arbeitgeber können jedoch nicht willkürlich auf dieses Mittel zurückgreifen. Das Gesetz lässt Befristungen nur in klaren Grenzen zu. Die sollten Arbeitnehmer kennen.


Zahl hat sich
verdreifacht

Waren 1993 noch 876 000 Jobs befristet, so hat sich ihre Zahl zwei Jahrzehnte später mehr als verdreifacht. Denn 2013 waren 2,7 Millionen Arbeitsverträge zeitlich begrenzt. Inzwischen erhalten 42 Prozent der Arbeitnehmer einen neuen Job nur noch mit Befristung. Während bei Männern 38 Prozent der Verträge ein Ablaufdatum haben, sind es bei Frauen bereits 47 Prozent. Und auch junge Menschen und Ausländer sind überdurchschnittlich stark davon betroffen. Viele Unternehmen begnügen sich aktuell längst nicht mehr mit einer Probezeit, die in den meisten Arbeitsverträgen zwischen drei und sechs Monaten beträgt. Stattdessen lassen sich die Personalchefs die gesetzlich erlaubten zwei Jahre Zeit, bevor sie ihre Angestellten übernehmen wollen.
Ursprünglich sollten befristete Arbeitsverhältnisse den Unternehmern die Möglichkeit bieten, flexibler auf wirtschaftliche Krisen zu reagieren. Den Arbeitnehmern wiederum sollte der Wechsel in eine andere Anstellung bzw. der Neueinstieg in ein anderes Unternehmen erleichtert werden.