Künftig auch Billigwaren bei Import in EU zollpflichtig
Autor: Katharina Redanz und Christian Rothenberg, dpa
, Donnerstag, 13. November 2025
Auf Temu, Shein und auch Amazon und Co sind oftmals sehr günstige Produkte zu bestellen und kommen bislang oft zollfrei in die EU. Damit soll schneller als gedacht Schluss sein.
Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress und Co sollen künftig mehr Zollabgaben auf ihre Sendungen in die EU bezahlen. Bei einem Treffen in Brüssel stimmten Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und seine Amtskollegen der EU-Länder mehrheitlich dafür, die derzeit geltende 150-Euro-Freigrenze abzuschaffen. Das sagte die dänische Ministerin Stephanie Lose nach dem Treffen. Dänemark hat derzeit den rotierenden Vorsitz der EU-Länder inne.
Künftig sollen Zölle somit ab dem ersten Euro auf alle Waren erhoben werden, die in die EU eingeführt werden. Ob günstige Produkte dadurch teurer werden, dürfte abzuwarten bleiben.
Mit dem von der Bundesregierung unterstützen Vorstoß soll etwa gegen Wettbewerbsverzerrung und Betrug vorgegangen werden. Die Abschaffung sei ein klares Signal der EU dafür, dass die Überschwemmung der europäischen Märkte mit großen Mengen billiger Importwaren aus Drittländern - insbesondere aus Asien - nicht akzeptabel ist, hieß es.
Bundeskanzler Friedrich Merz sagte beim Handelskongress in Berlin, er sei bemüht, in der Europäischen Union zu vermeiden, dass es unfaire Handelspraktiken gebe. Man sehe zurzeit einen systematischen Missbrauch der Zollfreiheit von 150 Euro pro Päckchen in Deutschland, durch massenhafte Sendungen vor allem aus China. Der massenhafte Missbrauch der Freigrenzen müsse gestoppt werden.
EU-Kommission schlug Reform für faireren Wettbewerb vor
Die Entscheidung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Die neue Regelung soll ab 2028 gelten, wenn auch eine digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start gehen soll. Die Mitgliedsstaaten wollen allerdings schon im kommenden Jahr eine Übergangslösung einführen.
Mit dem Abschaffen der 150-Euro-Freigrenze soll sichergestellt werden, dass alle Händler – unabhängig von ihrem Standort – die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Bislang muss kein Zoll gezahlt werden, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt.
Zudem soll mit den neuen Vorgaben Betrug angegangen werden: Laut EU-Kommission wird Schätzungen zufolge bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete bewusst ein zu niedriger Wert in der Zollanmeldung angegeben, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen. Das benachteiligt der Behörde zufolge EU-Unternehmen, die nicht mit den entsprechend niedrigeren Verkaufspreisen konkurrieren können - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.