Kritik an Kabinettsumbildung ohne sofortige Vereidigung
Autor: Ulrich Steinkohl und Jacqueline Melcher, dpa
, Dienstag, 28. Juli 2026
Verfassungswidrig oder zumindest unsauber - wie die Neuen im Kabinett von Kanzler Merz ins Amt kommen sollen, löst bei Fachleuten Irritationen aus. Ernennung ohne gleichzeitige Vereidigung: Geht das?
Wenn eine neue Regierung oder auch nur neue Ministerinnen und Minister ins Amt kommen, folgt dies einem genauen Drehbuch: Ernennung, Vereidigung, Amtsübernahme. Bei der Regierungsbildung, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gerade vornimmt, schaut der Ablauf etwas anders aus.
Wie kommen Linnemann, Bilger und Warken ins Amt?
Auch für die neuen Minister Carsten Linnemann (Gesundheit), Steffen Bilger (Verkehr) und Nina Warken (Kanzleramt) führt der Weg an diesem Mittwoch um 12 Uhr zunächst zu Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Denn nach Artikel 64 Grundgesetz werden Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Für Warken heißt das, dass sie zunächst ihre Entlassungsurkunde als Bundesgesundheitsministerin erhält und dann gleich ihre Ernennungsurkunde als Kanzleramtsministerin. Linnemann und Bilger, die bislang keinen Ministerrang hatten, bekommen nur die Ernennungsurkunde.
Wie geht es dann weiter?
Üblicherweise eilen die frisch Ernannten vom Bundespräsidenten in den Bundestag. Dort legen sie den Amtseid ab. Das Problem: Die 630 Abgeordneten sind gerade in der Sommerpause. Zwar wird sich der Plenarsaal an diesem Mittwoch um 14 Uhr mit Leben füllen. Aber dort kommen nur die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion zusammen, um Thorsten Frei zum neuen Fraktionschef zu wählen.
Die Vereidigung von Linnemann, Bilger und Warken soll dann in der ersten Sitzungswoche des Bundestags nach der Sommerpause stattfinden, laut Merz voraussichtlich am 9. September. Vorgesehen ist jedoch, dass die Übergabe des Gesundheits- und des Verkehrsministeriums vom Vorgänger auf den Nachfolger ebenfalls an diesem Mittwoch erfolgen soll.
Ist dieses Vorgehen denn zulässig?
Das Grundgesetz legt in Artikel 64 fest, dass die neuen Minister den Eid im Bundestag «bei der Amtsübernahme» ablegen. Die Bundesregierung habe die rechtliche Frage erörtert, ob es zulässig sei, die Vereidigung erst einige Wochen nach der Ernennung vorzunehmen, sagte Kanzler Merz soeben. «Wir haben diese Frage mit Ja beantwortet. Wir halten es für zulässig.»
Wird diese Einschätzung allgemein geteilt?
Nein, es gibt unter Verfassungsrechtlern teils erhebliche Bedenken. «Das ist ganz klar mit dem Grundgesetz nicht vereinbar», sagte Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger von der Freien Universität (FU) Berlin der Deutschen Presse-Agentur. Bis zur Vereidigung dürften die Minister das Amt nicht übernehmen. «Amtsübernahme ist jede tatsächliche Übernahme von Aufgaben des Ministers. Die Übergabe des Ministeriums gehört schon dazu.»