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"Krasser Verstoß" in Osnabrück: Polizei sprengt Trauerfeier für unbekannten Toten


Autor: Redaktion

Osnabrück, Montag, 14. Dezember 2020

Keine Masken, stickig, warme Luft und viel zu viele Menschen: In einer Dachgeschosswohnung beendete die Polizei eine Feier mit zu vielen Menschen aus zu vielen Haushalten. Als die Beamten nach dem Grund der Feier fragten, hatte ein Gast eine fragwürdige Antwort.
Zu viele Menschen aus zu vielen Haushalten haben am Sonntag in Osnabrück gefeiert. Erst nach dem die Polizei die Dachgeschosswohnung betreten hatte, zogen die Gäste einen Mund-Nasen-Schutz auf. Der Grund der Feier: Eine Trauerfeier für einen unbekannten Toten.


Menschen aus elf Haushalten - Polizei beendet Feier mit fragwürdigem Anlass: Am Sonntagnachmittag (13. Dezember 2020) musste die Polizei einen, wie es im Pressebericht der örtlichen Inspektion heißt, "krassen Verstoß" gegen die Corona-Regeln aufnehmen. Nach einem Hinweis suchten die Beamten gegen 14.45 Uhr ein Mehrfamilienhaus im Osnabrücker Stadtteil Schinkel auf und kontrollierten die dortige Dachgeschosswohnung.

Als die Polizisten die Räumlichkeiten in Augenschein nahmen, staunten sie nicht schlecht: In der kleinen Wohnung hielten sich 24 Personen (Kinder nicht mit eingerechnet) aus insgesamt elf Haushalten auf, von denen keine eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) trug und sich auch niemand an das Abstandsgebot hielten. Bereits am Tag zuvor musste die Polizei in Bayern eine ähnliche Party beenden: Dort hatten sich über 20 Feierlustige getroffen.

Polizei beendet große Feier in Osnabrück - fragwürdiger Grund

Erst als die Anwesenden die Polizei in der Wohnung bemerkten, setzten sich mehrere Personen eine MNB auf. Zudem berichteten die Beamten, dass die Luft in den überheizten Räumen stickig und in der gesamten Wohnung kein Fenster geöffnet war. Der Mieter der Wohnung erklärte auf Anfrage, dass er eine Trauerfeier ausgerichtet hätte.

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Wer denn genau verstorben sei, konnte er den Beamten allerdings nicht mitteilen. Letztendlich mussten die Gäste nach Feststellung der Personalien die Wohnung verlassen, gegen 24 Personen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet. Auch in Niedersachsen durften sich zum Zeitpunkt der Feier lediglich fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen.