Kindliche Sexpuppen: EU-Kommission nimmt Shein ins Visier
Autor: Niklas Treppner und Christian Rothenberg, dpa
, Dienstag, 17. Februar 2026
Der Online-Händler Shein sorgte in den vergangenen Wochen für Skandale um Sexpuppen in Kinderoptik und Waffen. Nun erhöht Brüssel den Druck.
Nach dem Skandal um den Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen leitet die EU-Kommission ein formelles Verfahren gegen den chinesischen Online-Händler Shein ein. Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen.
Shein löste in den vergangenen Monaten viel Kritik in Europa aus. Neben kindlich aussehender Sexpuppen konnten Kundinnen und Kunden zwischenzeitlich auch genehmigungspflichtige Waffen sowie Medikamente auf dem Online-Marktplatz erwerben. Das Unternehmen hatte die Angebote nach Kritik selbst von seiner Seite genommen.
Der Online-Riese kündigte an, bei dem Verfahren mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten. «Wir teilen das Ziel der Kommission, eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu gewährleisten, und werden uns weiterhin konstruktiv an diesem Verfahren beteiligen», teilte Shein mit. Seit den vergangenen Vorfällen habe es bereits eine Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen gegeben - etwa bei altersbeschränkten Produkten.
Auch Belohnungssystem könnte widerrechtlich sein
Das nun eröffnete Verfahren konzentriert sich laut EU-Kommission neben den illegalen Produkten noch auf zwei weitere Bereiche. So soll auch das mutmaßlich süchtig machende Design unter die Lupe genommen werden. Also etwa Punkte- und Belohnungssysteme, die Kundinnen und Kunden zu mehr Konsum animieren sollen.
Diese könnten sich negativ auf den Verbraucherschutz auswirken, argumentiert die Brüsseler Behörde. Besonders problematisch seien die Belohnungssysteme, weil auch Minderjährige auf der Plattform einkaufen könnten, sagte ein Kommissionssprecher.
Zudem geht es um die Transparenz der Empfehlungen, mit denen Shein seinen Nutzern Produkte per Algorithmus vorschlägt. Das europäische Recht schreibt großen Plattformen vor, die wesentlichen Parameter ihrer Algorithmen offenzulegen. Demnach müssen Nutzerinnen und Nutzer auch leichten Zugang zu mindestens einem Empfehlungssystem haben, das nicht auf persönlichen Daten basiert.
Handelsverband Deutschland begrüßt Ermittlungen
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lobte die Ankündigung der EU-Kommission als «ermutigendes Zeichen». Präsident Alexander von Preen sagte: «Die Zeit der Worte muss vorbei sein, jetzt geht es um Taten. Das jahrelange Zuschauen, wie Händler und Plattformen aus Fernost unsere Regeln serienweise mit Füßen treten, darf sich nicht fortsetzen.»