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Kerosin-Knappheit: Welche Folgen gibt es für Verbraucher?


Autor: Agentur dpa

Hannover, Dienstag, 21. April 2026

Steigende Ticketpreise, gestrichene Flüge und neue Zuschläge: Warum knappes Kerosin auch für Verbraucher spürbare Folgen hat und worauf Reisende jetzt achten sollten.
Ein Flugzeug der Airline Marabu startet vom Flughafen Leipzig/Halle.


Infolge des Iran-Kriegs könnte Flugbenzin spätestens im Sommer knapp werden. Die deutsche Politik sieht zwar kein Versorgungsproblem, setzt aber Branchengipfel und Beratungen im Nationalen Sicherheitsrat an. Der stockende Nachschub von Kerosin könnte nach Einschätzung des Luftverkehrsverbandes BDL zudem schon bald zu spürbaren Einschnitten im Flugangebot führen. "Die Sommerreisesaison steht unmittelbar bevor, das Ökosystem Tourismus ist in der Hauptreise- und Geschäftszeit bei ein- und ausreisenden Touristen auf den Luftverkehr angewiesen", warnt BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Zuvor hatte die "Welt am Sonntag" berichtet. 

Der Internationalen Energieagentur (IEA) zufolge könnte Kerosin in Teilen Europas wegen der Lage in der Straße von Hormus in den kommenden Wochen knapp werden. Die Fluggesellschaften haben bereits reagiert. Airlines wie KLM oder SAS haben unrentable Flüge aus dem Programm genommen. Der Lufthansa-Konzern lässt 27 Flugzeuge der Regionaltochter Cityline stehen und will weitere Spritfresser zum Winterflugplan ab Ende Oktober aus der Flotte streichen. Der BDL sieht derartige Maßnahmen als ersten Schritt. Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kann ein Kerosinmangel abgewendet werden, wenn schnell gegengesteuert wird.

Kerosin-Engpass im Sommer? Luftverkehrsverband warnt - Tui Chef äußert sich

Auch aus Sicht des Vorstandschefs des Reisekonzerns Tui, Sebastian Ebel, besteht gegenwärtig kein Kerosin-Mangel und damit auch kein Risiko für Flugausfälle in den Sommerferien. Die Situation in Deutschland sei "relativ komfortabel", sagte er im Nachrichtensender Welt TV: "Wir haben sehr hohe Raffinerie-Kapazitäten, die auch im Januar nicht zurückgebaut wurden. Das ist gut und so, dass wir von einer ausreichenden Versorgungssicherheit ausgehen." 

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Die Tui habe außerdem beim Kerosineinkauf gut vorgesorgt, was auch für Kostensicherheit sorge. Dank vorher festgelegter Ölkontrakte sehe er keine nennenswerten Auswirkungen für das kurzfristige Geschäft. "Was das langfristig bedeutet, das werden wir sehen." Für den Sommerurlaub müsse sich aus seiner Sicht niemand Sorgen machen. Bei Flugtickets sehe er eine hohe Preisstabilität, die nur normalen Nachfrageschwankungen unterliege. 

Im unwahrscheinlichen Fall von Flugausfällen wegen Kerosinmangels dürfe man den Veranstaltern nach Ansicht von Ebel aber keine Entschädigungszahlungen zumuten. Für einen Kerosinmangel hätten die Reiseveranstalter keine Verantwortung, sie müssten behandelt werden wie etwa Unwetter, für die es auch keine Entschädigungen gebe, sagte der Manager.

Knappes Kerosin: Diese Folgen drohen für Verbraucher

Knappes und damit teureres Kerosin hat aber in jedem Fall Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch Pleiten von Veranstaltern und Fluggesellschaften scheinen nicht ausgeschlossen. 

Können Airlines und Veranstalter bei bereits gebuchten Reisen nachträglich Zuschläge verlangen?

Bei Flugtickets eher nicht, sagt die Rechtsreferentin Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen. «In aller Regel wird man davon ausgehen müssen, dass der bei der Buchung vereinbarte Ticketpreis gilt.» Eine nachträgliche Preiserhöhung sei nur denkbar, wenn im Vertrag eine Preiserhöhungsklausel wirksam vereinbart wurde.

Bei Pauschal-Flugreisen dürfen die Veranstalter die Preise nachträglich erhöhen, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Die Erhöhung ist laut Verbraucherschutz auf maximal 8 Prozent begrenzt und darf nur bis 20 Tage vor Abreise erfolgen. Bei höheren Preisforderungen können die Kunden kostenfrei stornieren. 

Können Airlines bereits gebuchte Flüge wieder absagen, weil es sich für sie nicht mehr lohnt?

Eindeutig ja. Geschieht das bis zu 14 Tage vor dem Flugantritt, haben die Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht. Sie können von der Fluggesellschaft einen Ersatzflug zu einem anderen Zeitpunkt verlangen oder die Erstattung des Ticketpreises. Unterkünfte oder Mietwagen am Zielort sollten daher nur mit ausreichenden Stornierungsmöglichkeiten gebucht werden.

Wie sind Kunden vor einer Insolvenz geschützt?

Grundsätzlich stellen sich Pauschaltouristen hier besser als Individualreisende, berichtet Schwanenberg. Pauschalreisen müssen vom Veranstalter versichert werden, was über einen sogenannten Sicherungsschein dokumentiert wird, den man sich vor Zahlungen unbedingt vorlegen lassen sollte. Wenn der Veranstalter schon vor Reisebeginn in die Pleite rutscht, können Betroffene ihre Ansprüche gegen den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) geltend machen. Auch während des Aufenthalts sind die Touristen vor Zahlungsengpässen ihres Veranstalters geschützt, weil der Versicherer eintreten muss.

Geht eine Airline pleite, finden die geplanten Flüge nicht statt und die Kunden müssen sich selbst um Ersatz kümmern, zunächst auch auf eigene Kosten. Eine vergleichbare Sicherung wie bei Pauschalreisen gibt es nicht. Entstandene Mehrkosten wie bereits geleistete und nicht mehr zurückzuholende Zahlungen können später bei einem etwaigen Insolvenzverfahren eingebracht werden. Reisende sind aber keine bevorrechtigten Gläubiger, warnt die Verbraucherzentrale. Die Aussichten auf Erstattung sind entsprechend gering. 

Die Airlines verlangen zur eigenen Entlastung, die Rechte der Passagiere einzuschränken. Was würde das für die Kunden bedeuten?

Die Airline-Verbände fordern, dass Flugausfälle oder Verspätungen aus Spritmangel in der Krisensituation als «außergewöhnliche Umstände» bewertet werden, bei denen dann keine Entschädigungen nach der EU-Passagierrechtsverordnung an die Gäste gezahlt werden müssten. Die Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands vzbv, Ramona Pop, mahnt die EU zu strikten Regeln und enger Überwachung. Sie sagt: «Wichtig ist, dass die Regelung nur im absoluten Krisenfall und bei einem nachweisbaren Mangel greift. Sie darf nicht zum Schlupfloch für Airlines werden, wenn zum Beispiel Kerosin sehr teuer ist oder Airlines zuvor auf günstigere Preise spekuliert haben.»