Erschwerte Krankmeldungen - vieles noch unklar
Autor: Sascha Meyer, dpa
, Freitag, 03. Juli 2026
Die Koalition will den Krankenstand in deutschen Firmen herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit. Nur wie sollen praktikable Lösungen dafür aussehen?
Die Pläne der schwarz-roten Koalitionsspitzen für erschwerte Krankmeldungen im Job lösen heftige Proteste aus - die konkreten Folgen für Millionen Beschäftigte bleiben aber vorerst vage. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte in Berlin, die Ausgestaltung stehe jetzt erst bevor. Die geplante verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag soll demnach nicht bedeuten, dass man direkt am ersten Tag zum Arzt gehen muss. Auch aus der mitregierenden SPD wurden Zweifel an der ebenfalls geplanten Abschaffung telefonischer Krankschreibungen laut.
Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis sagte: «Tiefgreifende Änderungen bei den Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit müssen auf einer belastbaren wissenschaftlichen und empirischen Grundlage beruhen.» Derzeit gebe es keine Belege, dass die Krankschreibung per Telefon ursächlich für einen Anstieg der Krankenstände sei. Eine Pflicht-Bescheinigung ab dem ersten Tag dürfe nicht dazu führen, dass Patienten wegen leichter Erkrankungen unnötig in die Praxen gelenkt oder vermeidbare Bürokratie geschaffen werde.
Wann muss man in die Praxis?
Die Spitzen der Koalition wollen angesichts hoher Fehlzeiten bestimmte Regeln verschärfen. Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen auch ohne Praxisbesuch soll abgeschafft werden. Außerdem soll die verpflichtende Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag als gesetzliche Regel eingeführt werden - statt wie bisher am vierten Tag. In Betrieben sollen abweichende Regeln vereinbart werden können.
Gegen die Pläne gibt es breite Proteste. Besonders, weil dann mehr Erkrankte direkt in ohnehin überlastete Praxen gehen müssten. Eine entscheidende Frage ist aber, wann. Kanzler Friedrich Merz (CDU) sagte dazu in der ZDF-Sendung «Maybrit Illner»: «Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.»
Zu Nachfragen, wie und wann man dann an diese Bescheinigung kommt, gab es von der Regierung keine konkreten Angaben. Das Gesundheitsressort wies auf die bestehende Möglichkeit hin, Bescheinigungen per Videosprechstunde zu bekommen. Möglich ist auch, dass Ärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit rückdatieren - aber «nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen», wie eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen festlegt.
Wüst rät zu Klarstellung
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) warb für pragmatische Lösungen. Bei der Umsetzung müsse darauf geachtet werden, ob man bereits «am» ersten Tag eine Krankschreibung brauche oder «für» den ersten Tag. Er halte es für klug, wenn Arbeitnehmer auch erst am zweiten oder dritten Tag der Erkrankung beim Arzt vorstellig werden könnten und für die vorhergehenden Tage die Bescheinigung bekämen. «Insofern ist die Aufregung vielleicht ein guter Anlass zur Klarstellung», sagte Wüst in Richtung Bund.
Der Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, warnte mit Blick auf die Kombination der Koalitionspläne, es drohten überfüllte Hausarztpraxen. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann forderte eine Rücknahme der Pläne. «Obwohl die allermeisten Menschen im Land hart arbeiten, scheint man in der Koalition zu glauben, alle würden blau machen.» Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek kritisierte: «Entbürokratisierung gibt es bei dieser Regierung leider nur, wenn Unternehmen davon profitieren und Arbeitsschutz geschliffen wird.»