Firmenerben bevorzugt? Karlsruhe prüft Steuerprivilegien
Autor: Jacqueline Melcher und Theresa Münch, dpa
, Dienstag, 13. Oktober 2026
Die Erbschaftsteuer muss reformiert werden – da ist sich die schwarz-rote Koalition einig. Über das «Wie» wird noch gerungen. Zunächst wartet man gespannt auf einen Richterspruch aus Karlsruhe.
Wer einen Betrieb oder Teile eines Unternehmens erbt, kann in Deutschland von umfangreichen Steuervorteilen profitieren. In der Politik und Gesellschaft wird das teils scharf kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären: Sind diese Privilegien für Firmenerben mit dem Grundgesetz vereinbar? Am Dienstag verhandelte das Gericht dazu in Karlsruhe.
In dem Verfahren klagt ein Mann, der von seiner Tante geerbt hat – aber nur Privatvermögen und eben kein steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen. In seiner Verfassungsbeschwerde geht es um die Frage, ob er bei der Steuer im Vergleich zu Unternehmenserben verfassungswidrig benachteiligt wird. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Ein Überblick zu den juristischen Knackpunkten und dem Stand der politischen Debatte:
Wer zahlt bisher Erbschaftsteuer – und wie viel?
Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Das kann Bargeld sein, ein Haus, eine Firma, Wertpapiere, Schmuck oder Unternehmensanteile. Wie viel Erbschaftsteuer man zahlt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent. Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Gestorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.
Jedes Jahr wechseln nach Schätzungen 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland den Besitzer. Im Jahr 2025 kassierte der Staat dabei Steuern in Höhe von 21,4 Milliarden Euro.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen laut Statistischem Bundesamt innerhalb von Freibeträgen. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro, die eigenen Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Das Haus der Eltern kann man zudem steuerfrei erben, wenn man für mindestens zehn Jahre einzieht und die Wohnfläche nicht über 200 Quadratmeter liegt.
Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es um Steuervorteile für Menschen, die ganze Betriebe oder Teile von Unternehmen erben. Betriebsvermögen kann in Deutschland zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, wenn der Erbe den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführt. Eine Komplett-Befreiung kann beantragen, wer das Vermögen über sieben Jahre behält und weitere Voraussetzungen erfüllt. Diese Begünstigungen greifen nur bei Vermögen unter 26 Millionen Euro. Für größere Betriebe gibt es teils noch großzügigere Regelungen.
Was sagen die Kritiker?
Vermögen sei in Deutschland sehr ungleich verteilt, sagt Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Dabei spielten Erbschaften und Schenkungen eine immer größere Rolle beim Vermögensaufbau – mehr als die Hälfte des Privatvermögens sei heute nicht zu Lebzeiten erworben, sondern geerbt oder geschenkt worden. Ganz abgesehen von verteilungspolitischen und verfassungsrechtlichen Bedenken werde durch die großzügigen Regelungen für Betriebsvermögen auch innovatives Unternehmertum gehemmt.