Wohl niemand will in einer Polizeidatenbank als Verdächtiger auftauchen. Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Vorgaben für das Datensammeln geändert. Vor dem Verfassungsgericht ging es nun um mögliche Folgen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität genauer unter die Lupe genommen. Diese verletzen aus Sicht mancher die Grundrechte von Betroffenen. Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte, es gehe um das Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsauftrag des Staates und dem Schutz individueller Freiheitsrechte.
Im Fokus stehen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber vor allem dem Bundeskriminalamt (BKA) einräumt - etwa zum Erheben von Daten und dem Austausch mit Polizeibehörden der Bundesländer sowie zum heimlichen Überwachen von Kontaktpersonen Verdächtiger. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verfassungsbeschwerde gegen das 2017 geänderte BKA-Gesetz erhoben. Ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird erst in einigen Monaten erwartet.
Kläger: Keine Verurteilung, aber gravierende Folgen
Für die GFF wies Rechtsanwalt Bijan Moini in Karlsruhe auf mögliche Folgen eines Eintrags in die Polizeidatenbanken hin: Betroffene würden teils öffentlich stigmatisiert, verpassten Termine, Maßnahmen der Polizei würden härter, Folgen für den Job seien denkbar. Dabei würden die Menschen oft gar nicht wegen der Straftaten verurteilt. Wer häufiger kontrolliert werde, lande zudem öfter in Datenbanken, sagte Moini zudem in Bezug auf Menschen mit ausländischem Aussehen.
Aus Sicht der GFF, eines gemeinnützigen Vereins, sind die Regeln zur Speicherung auf Vorrat und Nutzung der Daten zu unbestimmt und weitreichend. Es handele sich um ein strukturelles Problem, sagte Moini, und kein «Missgeschick des Gesetzgebers». Die Kläger fordern konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Sammeln und Speichern von Daten. Insoweit betrete die Verfassungsbeschwerde Neuland.
Faeser: Datenaustausch dient Sicherheit der Bevölkerung
Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigte das Gesetz hingegen als verfassungskonform. Die Polizeibehörden müssten mit den Entwicklungen Schritt halten, um effektiv ermitteln zu können. «Sie müssen auf der Höhe der Zeit sein.» Im Rahmen der Polizeiarbeit müssten Daten verknüpft werden können, sagte die SPD-Politikerin. «Das zeichnet gute polizeiliche Arbeit geradezu aus.» Das BKA-Gesetz sehe zahlreiche Prüfmechanismen auch im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz vor, damit Daten nicht anlasslos gespeichert werden, sagte sie. «Das Gesetz ist robust gegen Missbrauch.»
Die leitende Kriminaldirektorin Julia Pohlmeier erläuterte, dass nur sehr wenige Hinweise in einem Vorgang der sogenannten Gefahrenabwehr beim BKA mündeten. Das sei «die absolute Ausnahme». Sie sprach von 28 Fällen. Vorrangiges Ziel der Behörde sei, Strafverfahren einzuleiten.
Werde ein Vorgang zur Gefahrenabwehr beendet, würden die Betroffenen über die eingeleiteten Maßnahmen informiert und die Daten umgehend gelöscht - es sei denn, dies sei nicht möglich. Das gelte für Fälle, in denen am Ende ein Strafverfahren läuft und ein Gericht die Daten womöglich überprüft. Manchmal könnten Betroffene nicht über die Maßnahmen informiert werden, weil Vertrauensleute involviert seien. Allein die BKA-Handlungshilfe für Löschkonzepte sei elf Seiten lang.